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Anfertigung / Besitz / Verjährung

 
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Al Bundy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2006
Beiträge: 2
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 12:49    Titel: Anfertigung / Besitz / Verjährung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Gibt es einen Unterschied ob ich eine Raubkopie angefertigt habe oder nur Besitze ?
Verjährt das Anfertigen einer Raubkopie irgend wann einmal ?
Fällt das anfertigen einer einzelnen Kopie zu Privatzwecken unter Geringfügigkeit oder wird auch das Strafrechtlich verfolgt ?

Erläuterung:
Nach 13Jahren PC-Nutzung und unzähligen PC's sowie Beruf in der PC-Branche hat die Steuerfahndung bei mir 5 CD's gefunden die selbstgebrannt sind und an die Kripo weitergegeben, welche nun ermittelt.
Die angegebene Software besitze ich jedoch im Original Teilweise in 20-facher Ausführung, bedingt durch meinen Beruf.
([Wortsperre: Produktname] in allen Variationen, Office 97, Adobe, Macromedia und Norton)

Danke schon mal für die Tipp's, Chris
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 13:19    Titel: Re: Anfertigung / Besitz / Verjährung Antworten mit Zitat

Al Bundy hat folgendes geschrieben::

Nach 13Jahren PC-Nutzung und unzähligen PC's sowie Beruf in der PC-Branche hat die Steuerfahndung bei mir 5 CD's gefunden die selbstgebrannt sind und an die Kripo weitergegeben, welche nun ermittelt.
Die angegebene Software besitze ich jedoch im Original Teilweise in 20-facher Ausführung, bedingt durch meinen Beruf.
([Wortsperre: Produktname] in allen Variationen, Office 97, Adobe, Macromedia und Norton)

Da Sie die Original-Software besitzen, handelt es sich nicht um Raubkopien, sondern um legale Sicherungskopien. "Raub" wird es erst dann, wenn Sie damit handeln, also Kopien anstelle von Originalen verkaufen.

Kein Rechtsrat - nur die unmaßgebliche Meinung eines Laien.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kritisch wird es höchstens, wenn Sie den Kopierschutz umgangen haben, dann dürfen Sie auch Ihre Originale nicht vervielfältigen.
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Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ Al Bundy, http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602

Al Bundy hat folgendes geschrieben::
Gibt es einen Unterschied ob ich eine Raubkopie angefertigt habe oder nur Besitze ?
Verjährt das Anfertigen einer Raubkopie irgend wann einmal ?
Fällt das anfertigen einer einzelnen Kopie zu Privatzwecken unter Geringfügigkeit oder wird auch das Strafrechtlich verfolgt ?
Ja, ja und nein, das fällt unter §53 UrHG.

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Kritisch wird es höchstens, wenn Sie den Kopierschutz umgangen haben, dann dürfen Sie auch Ihre Originale nicht vervielfältigen.
Was aber keine strafbare Handlung darstellen muß.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor hier rechtsberatende Antworten kommen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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