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Verfasst am: 22.10.06, 12:49 Titel: Anfertigung / Besitz / Verjährung
Hallo zusammen,
Gibt es einen Unterschied ob ich eine Raubkopie angefertigt habe oder nur Besitze ?
Verjährt das Anfertigen einer Raubkopie irgend wann einmal ?
Fällt das anfertigen einer einzelnen Kopie zu Privatzwecken unter Geringfügigkeit oder wird auch das Strafrechtlich verfolgt ?
Erläuterung:
Nach 13Jahren PC-Nutzung und unzähligen PC's sowie Beruf in der PC-Branche hat die Steuerfahndung bei mir 5 CD's gefunden die selbstgebrannt sind und an die Kripo weitergegeben, welche nun ermittelt.
Die angegebene Software besitze ich jedoch im Original Teilweise in 20-facher Ausführung, bedingt durch meinen Beruf.
([Wortsperre: Produktname] in allen Variationen, Office 97, Adobe, Macromedia und Norton)
Danke schon mal für die Tipp's, Chris _________________ http://www.my-freemail.de
Holt euch kostenlos eure Funadresse - alles ohne Limit.
Nach 13Jahren PC-Nutzung und unzähligen PC's sowie Beruf in der PC-Branche hat die Steuerfahndung bei mir 5 CD's gefunden die selbstgebrannt sind und an die Kripo weitergegeben, welche nun ermittelt.
Die angegebene Software besitze ich jedoch im Original Teilweise in 20-facher Ausführung, bedingt durch meinen Beruf.
([Wortsperre: Produktname] in allen Variationen, Office 97, Adobe, Macromedia und Norton)
Da Sie die Original-Software besitzen, handelt es sich nicht um Raubkopien, sondern um legale Sicherungskopien. "Raub" wird es erst dann, wenn Sie damit handeln, also Kopien anstelle von Originalen verkaufen.
Kein Rechtsrat - nur die unmaßgebliche Meinung eines Laien. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Kritisch wird es höchstens, wenn Sie den Kopierschutz umgangen haben, dann dürfen Sie auch Ihre Originale nicht vervielfältigen. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Gibt es einen Unterschied ob ich eine Raubkopie angefertigt habe oder nur Besitze ?
Verjährt das Anfertigen einer Raubkopie irgend wann einmal ?
Fällt das anfertigen einer einzelnen Kopie zu Privatzwecken unter Geringfügigkeit oder wird auch das Strafrechtlich verfolgt ?
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems. Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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