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Unterstützung vom Wohnungsamt,welche Leistungen sind möglich

 
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depp_vom_dienst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 12:45    Titel: Unterstützung vom Wohnungsamt,welche Leistungen sind möglich Antworten mit Zitat

Hallo,
habe das Problem bereits unter Mietrecht in den Raum gestellt und bin hierher verwiesen worden:
hier nochmal die Fallschilderung:


A, alleinerziehende Mutter mit zweijährigem Kind, ist zum 01.10. in ihre neue Wohnung gezogen. Und dabei natürlich in eine Gegend, in der eine Wohnung unter 7€ kalt / qm nicht zu bekommen ist. Sie erhält von B, dem Kindsvater, Unterhalt (450Euro) und arbeitet außerdem noch bei (Wortsperre: Firmenname) wo sie monatlich auf ca. 900 Euro kommt. Wenn man jetzt bedenkt, dass sie 580 Euro warm an Miete zu zahlen hat, zusätzlich noch Kosten für die Tagesmutter, die Fahrten Wohnung-Arbeit, Versicherungen usw. hinzukommen schaut es bei ihr finanziell mau aus.

Jetzt hatte sie für den Umzug keine Rücklagen gebildet, ist also quasi mit 0 Euro in der Tasche über 500km weit umgezogen, konnte die erste Miete nicht bezahlen (welche der Kindsvater freundlicherweise Mitte des Monats übernommen hat...) und hat sich auch gleich mit der Vemieterin V angelegt. Die Vermieterin lebt auf dem gleichen Grundstück, schaut zeitweise täglich bei ihr vorbei, fragt nach der Miete (welche A nicht pünktlich zum Monatsanfang überweisen kann), regt sich auf, dass keine Vorhänge an den Fenstern sind, warum sie zwei Kaninchen in der Wohnung hält (Haustierhaltung ist verboten), dass sie nicht aufräumt, das Fahrrad im Hof stehen lässt und nicht in den Schuppen räumt usw. usf.

Und heute morgen dann die Aussage von der Vermieterin: "So lange wie sie jetzt schon in der Wohnung sind [1 Monat!] werden sie nicht mehr hier bleiben..."

Also, Gesamtsituation nicht zufriedenstellend.

Jetzt meine Frage: Einen weiteren Umzug können weder A noch B (der ja dazu nicht einmal verpflichtet wäre) bezahlen und die Wohnungen im Lkrs. sind alle ähnlich teuer. Kann hier das Wohnungsamt weiterhelfen? A lebt in einer kleinen Gemeinde, ca. 2500 EW, und ich weiß nicht, wie dort die Lage bzgl. Sozialwohnungen ist. Muss der Mietvertrag erst von der Vermieterin gekündigt werden, damit das Wohnungsamt tätig wird oder kann A wegen dem unzumutbarem Verhalten der Vermieterin schon vorher selbst kündigen ohne Ansprüche zu verlieren?
Welche Leistungen muss das Wohnungsamt übernehmen? (ausstehende Mietzahlungen? Umzugskosten?)

Über Hilfe würde ich mich freuen...

100%ig mietrechtsrelevante Probleme habe ich entfernt Winken

Grüße
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