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Nutzung Gemeinschaftseigentum

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 22:08    Titel: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bewohne eine Eigentumswohnung selbst.
Ein weiterer Wohnungseigentümer nutzt das Treppenhaus (Gemeinschaftseigentum) während der Wintermonate zur Überwinterung seiner Kübelpflanzen. Böse
Wie kann man nun beantragen, daß er dies in Zukunft unterlässt. Welche Mehrheit benötigt man hierfür, oder reicht es aus, wenn ein Eigentümer dies verlangt. Bei der nächsten Eigentümerversammlung soll dieses Thema angesprochen werden.

Vielen Dank im voraus.
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RM
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 22:49    Titel: Re: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

Falls nicht ein Vereinbarung der Wohnungseigentümer entgegen steht (z.B. in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) können die Wohnungseigentümer den ordnungsgemäßen Gebrauch durch Mehrheitsbeschluss regeln (§ 14 Abs. 2 WEG).
Jeder Wohnungseigentümer kann auch einen Gebrauch "des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, der Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht" (§ 14 Abs. 3 WEG).
M.E. wird es nach billigem Ermessen kaum den Interessen aller Eigentümer entsprechen, wenn sich ein einzelner Eigentümer das gemeinschaftliche Eigentum zur alleinigen Nutzung aneignet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 22:15    Titel: Re: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

Weder Pflanzen noch Schuhe oder Bilder an der Wand haben im Treppenhaus was zu suchen. Das können Sie unterbinden, bzw. der WEG-Verwalter kann es untersagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 14:56    Titel: Re: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

>Weder Pflanzen noch Schuhe oder Bilder an der Wand haben im Treppenhaus was zu >suchen. Das können Sie unterbinden, bzw. der WEG-Verwalter kann es untersagen.

Steht dies irgendwo in einem Gesetz, auf das ich mich berufen kann, oder muß man vorher erst eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung haben um dies zu unterbinden?

Ich benötige die genaue Vorgehensweise.

Danke
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Ismir Egal
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 10:33    Titel: Re: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

Flure, Gänge und Treppenhäuser, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sind pfleglich zu behandeln. Das Abstellen von Gegenständen in den der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Räumen ist nicht gestattet. Nach Abstimmung ist jedoch das Aufstellen von Blumen- und Pflanzengefäßen zur wohnlicheren Gestaltung des Hauses gestattet.

Fluchtweg beachten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 18:46    Titel: Re: Nutzung Gemeinschaftseigentum Antworten mit Zitat

Bei uns sind natürlich Pflanzen, Bilder etc. zur Verschönerung des Treppenhauses vorhanden. Dagegen hat eigentlich niemand etwas. Doch es kann doch nicht ein einzelner Eigentümer das Treppenhaus während der Wintermonate als Abstellfläche für seine Kübelpflanzen nutzen, die eigentlich in seinen Keller gehören würden.

Falls ich dies nun verhindern will, wie muß ich genau vorgehen?

Reicht es hier aus, wenn einer dagegen ist, oder muß ein Mehrheitsbeschluss her? Oder kann der Hausverwalter dies in meinem Auftrag verbieten?

Vielen Dank für die bereits erhaltenen Antworten.
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