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Mal eine grundsätzliche Frage, weiss auch nicht, ob ich in diesem Fprum dann richtig bin:
Person A hat für eine 2-jährige schulische Berufsausbildung Bafög erhalten.
Person A war dann 2 Jahre arbeitstätig.
Person A plant die Fachhochschulreife zu machen, für die generell ja Bafög-Anspruch besteht.
Hat Person A nun noch generell Bafög-Anspruch oder entfällt dieser aufgrund der Bafög-Beantragung und Bewilligung während des Ausbildungsverhältnisses? Die Höhe sei mal vollends dahin gestellt. Nur vom Grundsatz ...
Wir konnten dazu nichts im Internet finden. Mir hilft auch nur ein Link etc.
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