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Verfasst am: 04.11.06, 12:05 Titel: Wie verbindlich ist 5 Jahreszeitraum bei Gesundheitsfragen?
Mal eine Grundsätzliche Frage. Wenn in einem Berufsunfähigkeitsantrag nach Ärzten und Behandlungen der letzten 5 Jahre gefragt wird und in diesem Zeitraum keine Behandlungen stattgefunden haben, jedoch vor dieser Frist, kann es da zu Problemen kommen?
Z.B wenn Person A, 6 Monate vor der Frist, mal den Rücken eingerenkt bekommen hat oder Krankengymnastik zur Stärkung der Rückenmuskulatur verschrieben wurde.
Kann der Versicherer da von arglistiger Täuschung reden, oder ist die Frist bindent?
(Kein Bandscheibenvorfall oder ähnliches)
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