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Verfasst am: 04.11.06, 16:54 Titel: Werden Verzugszinsen kapitalisiert?
Hallo, wer kann mir helfen?
Angenommen A hat eine Forderung an B in Höhe von 100.000,-- €.
B zahlt nicht zum Fälligkeitszeitpunkt. A setzt B in Verzug durch Mahnung.
B zahlt einen Teilbetrag von 20.000,-- €. Die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen betragen 400,-- €.
Werden diese Verzugszinsen kapitalisiert oder muss A warten bis die Hauptforderung endgültig getilgt ist und dann erst die Verzugszinsen geltend machen?
Beispiel: Hauptforderung 100.000,-- €
minus Teilzahlung 20.000,-- €
verbleibt eine Restschuld von 80.000,-- plus 400,-- € Verzugszinsen
Werden jetzt die weiteren Verzugszinsen aus 80.000,-- € oder aus 80.400,-- € berechnet? Usw. bei weiteren Teilzahlungen.
Verfasst am: 04.11.06, 17:01 Titel: Re: Werden Verzugszinsen kapitalisiert?
gws hat folgendes geschrieben::
erden jetzt die weiteren Verzugszinsen aus 80.000,-- € oder aus 80.400,-- € berechnet? Usw. bei weiteren Teilzahlungen.
Nein, dies wäre der typische Zinseszins, dessen Erhebung verboten ist, vgl. § 289 BGB.
Der Gläubiger kann dieses Problem umgehen, in dem er die Zahlungen des Schuldners gem. § 367 Abs. 1 BGB verrechnet: Erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und den restlichen Betrag auf die Hauptforderung. In dem Beispiel also:
Hauptforderung: 100.000,- €
Zinsen hierauf: 400,- €
Zahlung des Schuldners: 20.000,- €
davon: 400,- € auf die Zinsen und 19.600,- € auf die Hauptforderung _________________ Karma statt Punkte!
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