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Werden Verzugszinsen kapitalisiert?

 
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gws
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 16:54    Titel: Werden Verzugszinsen kapitalisiert? Antworten mit Zitat

Hallo, wer kann mir helfen?

Angenommen A hat eine Forderung an B in Höhe von 100.000,-- €.

B zahlt nicht zum Fälligkeitszeitpunkt. A setzt B in Verzug durch Mahnung.

B zahlt einen Teilbetrag von 20.000,-- €. Die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen betragen 400,-- €.

Werden diese Verzugszinsen kapitalisiert oder muss A warten bis die Hauptforderung endgültig getilgt ist und dann erst die Verzugszinsen geltend machen?

Beispiel: Hauptforderung 100.000,-- €
minus Teilzahlung 20.000,-- €
verbleibt eine Restschuld von 80.000,-- plus 400,-- € Verzugszinsen

Werden jetzt die weiteren Verzugszinsen aus 80.000,-- € oder aus 80.400,-- € berechnet? Usw. bei weiteren Teilzahlungen.

Danke für eine Antwort.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 17:01    Titel: Re: Werden Verzugszinsen kapitalisiert? Antworten mit Zitat

gws hat folgendes geschrieben::
erden jetzt die weiteren Verzugszinsen aus 80.000,-- € oder aus 80.400,-- € berechnet? Usw. bei weiteren Teilzahlungen.


Nein, dies wäre der typische Zinseszins, dessen Erhebung verboten ist, vgl. § 289 BGB.

Der Gläubiger kann dieses Problem umgehen, in dem er die Zahlungen des Schuldners gem. § 367 Abs. 1 BGB verrechnet: Erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und den restlichen Betrag auf die Hauptforderung. In dem Beispiel also:

Hauptforderung: 100.000,- €
Zinsen hierauf: 400,- €
Zahlung des Schuldners: 20.000,- €
davon: 400,- € auf die Zinsen und 19.600,- € auf die Hauptforderung
_________________
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gws
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 09:54    Titel: werden Verzugszinsen kapitalisiert? Antworten mit Zitat

Danke, dass sie über den Tellerrand hinausgeblickt haben.

§ 367 BGB leuchtet ein.

Gruß gws
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