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Verzugszinsen rechtens für Zeit zw. Anrechnung & Gutschr

 
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Hallo_Thomas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 05:48    Titel: Verzugszinsen rechtens für Zeit zw. Anrechnung & Gutschr Antworten mit Zitat

Angenommen her Musermann löst sein Depot + Konto auf.Am Tag, als er seine Aktien verkaufte, überwies her Mustermann sein komplettes Geld vom Verrechnungskonto auf ein externes Konto.Also das Geld der Aktienverkäufe wurde auf das Konto realtime angerechnet.

Muss her Mustermann Verzugszinsen zahlen, für den Zeitraum zwischen Anrechnung & tatsächlicher Gutschrift auf das Konto?
Ist die Bank nicht verpflichtet, Herrn Mustermann darauf hinzuweisen,dass er Schulden macht?


Die Bank antwortete folgendes
Code:
Sehr geehrter Herr Mustermann,

Ihre E-Mail haben wir erhalten. Vielen Dank dafür.

Ihr Anliegen haben wir geprüft. Sie haben per 06.10.2006 eine Überweisung Ihres Guthabens auf ein externes Konto veranlasst. Die Gutschrift aus den Verkaufserlösen erfolgte jedoch erst mit Valuta 10.10.2006. Wenn Sie an der Börse Wertpapiere handeln, beträgt die Wertstellung an den deutschen Börsen "Schlusstag + 2 Bankarbeitstage". Bei Orders über die Fondsgesellschaft sind die Wertstellungsvorgaben der Gesellschaft ausschlaggebend.

Das bedeutet für Sie, dass Ihnen bei einem Verkauf der Gegenwert erst zwei bzw. weitere Valutatage später (bei Orders über die Fondsgesellschaft) gutgeschrieben wird, bei einem Kauf erfolgt selbstverständlich auch die Belastung zwei bzw. weitere Bankarbeitstage später. Da bei uns Intraday-Handel möglich ist, werden ausgeführte Wertpapierorders sofort auf dem Konto angerechnet. Sofern Sie unmittelbar nach einem Verkauf eine Überweisung vornehmen, verfügen Sie somit über Geld, das wertmäßig noch nicht zur Verfügung steht.

Es sind daher Überziehungszinsen entstanden. Wir bitten Sie, diese laut dem Schreiben noch zu begleichen.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas.

die Bank hat den Kunden darauf hingewiesen, und zwar in den AGB. Dort steht, dass Wertpapier-Kassageschäfte (wie dieses) zwei Tage nach Geschäftstag valutiert werden. Die Überziehungszinsen sind daher korrekt.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen Winken
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die zitierte Valuta-Regelung gilt ja auch bei Käufen. Dort hat der Kunde dann den Vorteil, valutarisch erst 2 Tage später belastet zu werden.
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