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Hallo!
Es wäre für mich generell von Interesse zu erfahren, ob man als einfacher Bürger über den eigenen Anwalt Akteneinsicht nehmen könnte, falls begründeter Verdacht auf Anlagebetrug gegen eine Person, der sich als Finanzberater ausgegeben hat, vorliegt. Ist dies in einem laufenden Verfahren generell möglich oder müsste hier noch abgewartet werden, bis ein Gerichtsverfahren oder ähnliches statt gefunden hat?
Danke für eine eventuelle Antwort.
BriSee
Wenn man als potentiell Geschädigter bei der StA geführt wird dürfte Akteneinsicht über einen RA unbedenklich erteilt werden, zuimindest in den teil der Akte Einsicht zu erhalten, der einen selbst betrifft (persönliche Daten etwaiger übriger Geschädigter gehen einen ja nichts an...). Und zwar auch noch im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung.
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