Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich bin mir jetzt nicht gang sicher, ob das hier im richtigen Forum steht. Falls nicht bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung.
Folgender theoretischer Fall:
Es gibt einen Berater, Herrn A
Herr A bietet Beratungsleistungen für Privatpersonen und Firmen an.
Um mehr Aufträge zu bekommen bietet er nun anderen Firmen (Einzelhandel) an, für ihn zu werben und für jeden vermittelten Auftrag einen bestimmten Prozentsatz des Auftragswertes zu zahlen. Sozusagen als Vermittlungsprovision.
Wie wäre so etwas zwischen Herrn A und den Einzelhandelsfirmen grundsätzlich vertraglich zu regeln? Ist so etwas kompliziert zu regeln?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.