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Verfasst am: 06.11.06, 14:10 Titel: i.A. & i.V. bei einer Person
Guten Tag,
ich habe ein kleine Frage,
Kann eine Person (Assitenz der Geschäfsführung, aber kein Prokurist) in einer Firma (GmbH) bei der Unterschriftenkompetenz, z.B. Für Angebote den Status i.V. und für den allgemeinen Schriftverkehr dann i.A.?
Oder muß dieser Person überall i.A. bzw i.V.
und was ist eigentlich höher angesiedelt?
Kann ich sowas vielleicht auch mit Paragraphen belegen?
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