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Befangenheit des Richters ?!

 
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Benny0206
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 20:04    Titel: Befangenheit des Richters ?! Antworten mit Zitat

Kläger A verklagt Beklagten B in einer Zivilprozesslichen Sache. Beklagter B ist mit dem zuständigem Richter im Sandkasten großgeworden und es sind gute Bekannte. Kann Kläger A durchsetzen das ein anderer Richter den Fall bearbeitet oder hat er sonst noch welche Möglichkeiten?
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Benny0206
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Weis keiner ne Lösung ??? Geschockt
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

A kann ein Ablehnungsgesuch an das Gericht richten.
Ob´s durchgeht?
Kommt auf den Einzelfall an. Je nachdem, wie "dicke" B und der Richter miteinander sind.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Je nachdem, wie "dicke" B und der Richter miteinander sind.


Für die Besorgnis der Befangenheit (und nur die muß begründet werden, nicht tatsächliche Befangenheit) reicht es aus, wenn der verständige Betrachter den Verdacht haben könnte, der Richter sei möglichweise befangen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Benny0206
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann Kläger A denn das durchsetzen? Schriftsatz ans Gericht: Ich beantrage....bla bla....anderen Richter wegen Vermutung auf Befangenheit...

???
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Allein die Tatsache, dass der Richter eine "Sandkastenfreundschaft" hatte, reicht m. E. noch nicht für eine zu besorgende Befangenheit. Es müßte auch heute noch eine enge Beziehung vorhanden sein. Nur weil der Richter jemanden gut kennt muss das noch nicht ohne weiteres für die Besorgnis der Befangenheit sprechen. Jahrelange Kundschaft kennt er vermutlich irgendwann auch besser als ihm lieb ist.
Für den Fall der fortbestehenden engen Freundschaft hielte ich es allerdings für ungewöhnlich, dass der Richter die Entscheidung nicht von sich aus an einen neutraleren Sachbearbeiter abgibt.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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