Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann ein Pole Gesellschafter einer englichen Limited werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann ein Pole Gesellschafter einer englichen Limited werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
daimlertown
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 2
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 15:45    Titel: Kann ein Pole Gesellschafter einer englichen Limited werden? Antworten mit Zitat

Kann ein polnischer Minderheitsgesellschafter einer englichen limited in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Vielen Dank für die Mühen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 16:50    Titel: Re: Kann ein Pole Gesellschafter einer englichen Limited wer Antworten mit Zitat

daimlertown hat folgendes geschrieben::
Kann ein polnischer Minderheitsgesellschafter einer englichen limited in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?

Radio Eriwan: Grundsätzlich ja, aber...

Die Frage bezüglich des Bestehens eine Arbeitsgenehmigungspflicht nach §284 SGB III i.V.m. dem Beitrittsvertrag ist, ob der Pole in Deutschland eine Beschäftigung ausübt oder selbständig tätig ist.
Zum GmbH-Geschäftsführer (Gf) existiert diesbezüglich gefestigte Rechtsprechung:
Ein GmbH-Gf ist grundsätzlich Beschäftigter dieser GmbH i.S.d. § 7 SGB IV (und wäre, sofern er Pole ist, mithin arbeitsgenehmigungspflichtig).
Ein Gf, der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, ist dagegen selbständig tätig, wenn er bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft hat.

Dieser bestimmende Einfluss liegt grundsätzlich nur vor, wenn der Gf Mehrheitsgesellschafter ist (und mithin andere Gesellschafter überstimmen kann). Bei einem Minderheitsgesellschafter kann sich so ein bestimmender Einfluss nur ausnahmsweise ergeben, nämlich u.a. dann, wenn ihm im Gesellschaftsvertrag eine sog. Sperrminoritäteingeräumt wurde.

Daneben kann sich ein bestimmender Einfluss ausnahmsweise auch aus tatsächlichen Umstzänden ergeben, so z.B., wenn der Minderheitsgesellschafter aufgrund der Tatsache, dass er der einzige Gesellschafter mit Erfahrungen im Geschäftsfeld der GmbH ist, derjenige ist dessen Meinung besondere Berücksichtigung bei dem Abstimmungsverhalten der anderen Gesellschaftern findet.

Wendet man diese Grundsätze auch auf die Ltd. an, ist ein polnischer Minderheitsgesellschafter einer Ltd. wenn er in Deutschland tätig ist, grundsätzlich arbeitsgenehmigungspflichtig.

Schwieriger wird es jetzt mit §9 Nr.1 Arbeitsgenehmigungsverordnung.
Demnach bedürfen keiner Arbeitsgenehmigung die in § 5 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes aufgeführten Personen sowie leitende Angestellte, denen Generalvollmacht oder Prokura erteilt ist.
In § 5 (2) BetrVfG sind aufgeführt: "[...] in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist [...]", dazu gehören auch die GmbH-GF und Ltd.-directoren.

Allerdings verlangt die Rechtsprechung hierfür, dass ihre konkret ausgeübte Tätigkeit auch die eines Gf. bzw. eines directors ist.
Wer als (pro forma) Ltd.-director in Deutschlan die Tätigkeit eines Maurers o.ä. typische Arbeitnehmertätigkeiten ausübt, wird von der Ausnahme daher nicht erfasst.

EDIT: Zu der Frage im Topic des Threads, die sich mit der Frage im Thread selbst nicht deckt: Ja, natürlich kann ein Pole Gesellschafter einer Ltd. werden. Das englische Recht enthält diesbezüglich m.W. keine Beschränkungen. Selbst das deutsche Recht enthält keine Beschränkungen hinsichtlich der Gesellschafter einer GmbH, sondern nur hinsichtlich der ihrer Geschäftsführer.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.