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Mehrwertsteuererhöhung

 
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evidentauto
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Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 21:44    Titel: Mehrwertsteuererhöhung Antworten mit Zitat

Hallo Rechtsexperten,

ich habe heute ein Sofa bei einem Möbelhändler bestellt. Mir wurde aber mitgeteilt, dass wenn ich das Sofa am 1.1.07 abhole mit dem 19% Mehrwertsteuer rechnen soll. Auch wenn ich den ausstehenden Betrag noch dieses Jahr Überweise ändert es sich anscheinend nichts, wenn das Sofa erst am 1.1.07 kommt oder von mir abgeholt wird. Mir kommt es spanisch vor, dass ich obwohl ich einen Kaufvertrag abgeschlossen habe, trotzdem den erhöhten Steuersatz zahlen muss wenn der Händler Probleme mit der Lieferung hat oder ich das Teil im Neujahr abhole. Eine Anzahlung hab ich auch schon bezahlt! Könnte mir bitte jemand weiterhelfen? Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das USt-Gesetz bestimmt, dass die Umsatzsteuer gilt die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist. Wenn das Sofa also erst in 2007 geliefert wird, gilt 19%. Wann Du die Rechnung bezahlst ist hier egal.

Gruß T.D.
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Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt hier aus Sicht des Unternehmers auf den Zeitpunkt der Leistungsausführung an, Ihre Zahlungen sind demnach unbeachtlich. Kann der Unternehmer erst am 1.1.07 liefern, so muss er 19% Umsatzsteuer berechnen.
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evidentauto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das dann auch der Fall wenn das Sofa im Dezember kommt und ich es erst im Januar abhole? Spielt es auch eine Rolle, dass die Ware zu dem 16%USt in einer Werbung ausgeführt war?
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auf gut Deutsch, dann, wenn das Sofa Ihnen übergeben wird, entsteht die Umsatzsteuer. Es ist egal, wie lange das schon auf Lager steht oder ob es erst hergestellt wird.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da sieht man mal wieder wie sinnvoll und durchdacht unsere
Steuergesetze sind.

Was ist dann bitte mit der ganzen Werbung von Firmen,
die noch alte MWST anbieten, aber die Ware erst Januar liefern.

Das ist ja dann wohl irreführende Werbung.

Gr.
ZetPeO
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David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon gut durchdacht, weil damit Missbrauch verhindert werden kann.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es mit sich das Sofa "offiziell" am 31.12 "übergeben zu lassen aber dem Händler dann zurück zu geben damit er es noch ein paar Tage lagert? Winken
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat geschrieben
Zitat:
Das ist schon gut durchdacht, weil damit Missbrauch verhindert werden kann.


Die irreführende Werbung, Lachen

oder unsere Steuergesetze? Geschockt
Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
oder unsere Steuergesetze? Geschockt

Die sind schon gut durchdacht.

Die Frage ist nur, wer hat solche Gedankengänge ?
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Problem ist hier nicht das Steuerrecht, sondern der Vertrag. Zu nachträglichen "Veralberungen" durch Preisanhebungen kommt es nur, wenn man sich eine solche Preisanpassungsklausel andrehen lässt. Normalerweise geht Preisanpassung im Zivilrecht nur mit Sonderkündigungsrecht daher. Wer also einen Vertrag unterschreibt, indem keine Anpassung für Steuererhöhungen enthalten sind, der zahlt den vereinbarten Bruttopreis. Ob der Unternehmer aus dem Bruttobetrag dann 16 oder 19 Prozent abdrücken muss, ist dem Käufer egal!

Mfg vom

showbee
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