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bin noch neu hier und habe mal eine Frage:
Nach Handelsrecht und Steuerrecht betragen die Aufbewahrungsfristen für relevante Unterlagen 10 bzw. 6 Jahre.
Wann beginnt diese Frist bei Dauerschuldverhältnissen??? Da der Vertrag Grundlage für die entsprechenden Rechnungen sind (z.B. monatliche Abrechnung), dürfte Fristbeginn eigentlich erst Vertragsende sein??? Wie lange sind in diesem Zusammenhang die gelegten Rechnungen aufzubewahren?
ich denke mal folgendes:
die Aufbewahrungsfristen für Dauerverträge dürften erst ab Vertragsende beginnen. Verträge sind als Handelsbriefe gemäß § 257 Abs. 1 sind grundsätzlich 6 Jahre aufzubewahren (Ausnahmen sind zu beachten, dass würde hier aber zu weit gehen). Da Rechnungen allerdings 10 Jahre abzubewahren sind und ein Vertrag die Grundlage einer Rechnung bildet, dürfte dieser schlußendlich in so einem Fall 10 Jahre aufzubewahren sein.
Ihr könnt mich aber auch gern verbessern, falls es anders sein sollte.
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