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Verfasst am: 02.12.04, 17:57 Titel: Anwaltsrechnung - Mahnbescheid, die Zweite!
Danke, Herr Schaffrath! Aber anscheinend haben Sie nicht so ganz die Frage verstanden bzw. worum es mir eigentlich geht. Nicht um die Höhe der Rechnung, sondern ob ich nicht das Recht auf eine detaillierte Rechnung und vor allen Dingen das Recht auf eine Stellungnahme habe. Kurz und gut, ob der Mahnbescheid unter diesen Umständen gerechtfertigt ist. Über den Stundenlohn mancher Anwälte wollte ich hier weniger diskutieren *fg*
P.S.: Wer in Deutschland schreiben und lesen kann, hat einige Vorteile;-)
Pauschalen sind in den Bestimmungen über die Anwaltsvergütung ausdrücklich vorgesehen. Es kann doch von niemandem verlangt werden, jede Fotokopie und jedes Telefonat immer mit Dauer und konkret verursachten Kosten aufzuschreiben um hinterher noch mal drüber diskutieren zu können. Dann kommt der Anwalt bald nicht mehr zu seiner eigentlichen Arbeit, sondern verwaltet nur noch sich selbst
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