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Verfasst am: 08.11.06, 23:33 Titel: KFZ Versicherungswechsel möglich auch bei Haftpflichtschaden
Hallo alle zusammen,
ich wollt mal fragen, ob ich auch bei einem Haftpflichtschaden von diesem Jahr meine KFZ Versicherung trotzdem wechseln kann oder kann da die Versicherung irgentwas von mir zurückverlangen weil sie ja was bezahlen mussten? Danke
Es besteht ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf der Versicherungsperiode (i.d.R. spätestens bis 30.11.) und ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem ersatzpflichtigen Schaden.
Eine Rückforderung von Entschädigungsanteilen sind detailliert im jeweiligen Vertrag bei Obliegenheitsverletzungen (z.B. Trunkenheit) geregelt. _________________ MfG,
Duisburger
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