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Verfasst am: 07.11.06, 15:53 Titel: Vertrag sittenwidrig?
Hallo,
T hat im Dezember 2005 einen Vertrag über Töpfe unterschrieben. Die Wiederrufsfrist von 2 Wochen ist natürlich längst um. Vom Kaufvertrag kann T laut Verkäufer nicht zurücktreten ohne 30% Schadenersatz zu zahlen. Bis Dato haben hat T weder die Töpfe erhalten noch einen Cent bezahlt. Wie ist die Rechtslage?
Habe natürlich im Netz rumgestöbert und bin auf ein Urteil vom AG Hamburg gestoßen. Weiß jemand wie rechtskräftig dieser ist?
Greift hier eventuell das BGB § 355 Abs. 3 Widerrufsrecht?
Greift hier eventuell das BGB § 355 Abs. 3 Widerrufsrecht?
Wenn T nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, so erlischt das Widerrufsrecht garnicht. Hierzu muss aber dem T ein Widerrufsrecht zugestanden haben, z.B. wegen eines Haustürgeschäfts oder eines Geschäfts mittels Fernkommunikation.
Sollte T kein Widerrufsrecht zustehen oder ist dieses "abgelaufen", so ist der Kaufvertrag wirksam. Die Ansprüche aus Kaufverträgen verjähren im Regelfall in 3 Jahren.
Wenn T die Töpfe noch haben wollte, so könnte er dem VK auch eine angemessene Frist setzen, bis wann er die Töpfe zu liefern hat. Verstreicht diese, steht dem T ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, wobei der VK dann keine Vertragsstrafe erheben kann.
Liefert der VK innerhalb der Frist, so hat der VK Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Zitat:
Habe natürlich im Netz rumgestöbert und bin auf ein Urteil vom AG Hamburg gestoßen. Weiß jemand wie rechtskräftig dieser ist?
Welches Urteil meinst Du...?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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