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Falsche Kilometerstandangabe - Rücktritt oder Betrugsanziege

 
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Arson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 15:38    Titel: Falsche Kilometerstandangabe - Rücktritt oder Betrugsanziege Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen man kauft für seine Firma ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler - ohne Garantie -

Nach ca 6 Monaten bietet man dieses Fahrzeug einer Werksatt als Anzahlung für einen anderen Wagen an. Diese checkt das Auto durch und stellt fest, dass der Wagen mindestens den doppelten Kmstand haben muss.

Sagen wir mal es handle sich um einen A4, Ez 96, Km Stand auf dem Tacho 200T, neue Werkstatt sagt mindestens 400T

Welche Möglichkeiten hätte man
1. um nachzuprüfen, dass am KMstand gedreht wurde?

2. wenn gedreht wurde, kann man den Kaufpreis vom Händler zurückverlangen und/oder Betrugsanzeige erstatten?

Danke für Antworten
Arson
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hofa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 22:42    Titel: Kilometerstand prüfen Antworten mit Zitat

Tipp zum überprüfen des Kilometerstands :

VW Händler in der Nähe des letzten Zulassungsortes anrufen und fragen ob das Auto in der Werkstatt war, die wissen dann auch den Kilometerstand des Werkstattbesuchs.

Letzten Vorbesitzer anrufen, mit vieviel KM er den Wagen verkauft hatt, und an wen.
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 18:02    Titel: Kilometerstand Antworten mit Zitat

Auch auf den Reparaturrechungen oder den TÜV-Berichten steht der km-Stand. Da könnte es ja auffallen, wenn ein paar 100.000 dazukommen.
LG
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 10:20    Titel: Re: Falsche Kilometerstandangabe - Rücktritt oder Betrugsanz Antworten mit Zitat

Arson hat folgendes geschrieben::


Welche Möglichkeiten hätte man
1. um nachzuprüfen, dass am KMstand gedreht wurde?


technisches Gutachten

Arson hat folgendes geschrieben::

2. wenn gedreht wurde, kann man den Kaufpreis vom Händler zurückverlangen und/oder Betrugsanzeige erstatten?


Ich geh mal davon aus, das der km- Stand im Kaufvertrag drin steht.

Ich würde würde so vorgehen:
Ansprache des Händlers zum Sachverhalt (unter "Hinweisgebung auf Gutachter & Strafanzeige als nächste Schritte) und Aufforderung der Rückabwicklung. Falls er sich weigert, Gutachten erstellen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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