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mal angenommen man kauft für seine Firma ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler - ohne Garantie -
Nach ca 6 Monaten bietet man dieses Fahrzeug einer Werksatt als Anzahlung für einen anderen Wagen an. Diese checkt das Auto durch und stellt fest, dass der Wagen mindestens den doppelten Kmstand haben muss.
Sagen wir mal es handle sich um einen A4, Ez 96, Km Stand auf dem Tacho 200T, neue Werkstatt sagt mindestens 400T
Welche Möglichkeiten hätte man
1. um nachzuprüfen, dass am KMstand gedreht wurde?
2. wenn gedreht wurde, kann man den Kaufpreis vom Händler zurückverlangen und/oder Betrugsanzeige erstatten?
VW Händler in der Nähe des letzten Zulassungsortes anrufen und fragen ob das Auto in der Werkstatt war, die wissen dann auch den Kilometerstand des Werkstattbesuchs.
Letzten Vorbesitzer anrufen, mit vieviel KM er den Wagen verkauft hatt, und an wen.
Welche Möglichkeiten hätte man
1. um nachzuprüfen, dass am KMstand gedreht wurde?
technisches Gutachten
Arson hat folgendes geschrieben::
2. wenn gedreht wurde, kann man den Kaufpreis vom Händler zurückverlangen und/oder Betrugsanzeige erstatten?
Ich geh mal davon aus, das der km- Stand im Kaufvertrag drin steht.
Ich würde würde so vorgehen:
Ansprache des Händlers zum Sachverhalt (unter "Hinweisgebung auf Gutachter & Strafanzeige als nächste Schritte) und Aufforderung der Rückabwicklung. Falls er sich weigert, Gutachten erstellen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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