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Steuerfreie Lohnarten

 
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Mary_Kathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 19:48    Titel: Steuerfreie Lohnarten Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,

kann mir vielleicht jemand sagen, welche Beträge man seinem Arbeitnehmer noch steuerfrei gewähren kann?

Ist es möglich dem Angestellten (Berufskraftfahrer) für jeden Arbeitstag 10 € Verpflegungszuschuss steuerfrei zu bezahlen?

Ebenso eine Anwesenheitsprämie i. H. v. € 160,00, oder ist diese nicht steuerfrei?

Als letztes würde ich noch gerne eine Schadensfreiheitsprämie als Nettobezug
i. H. v. € 140,00 bezahlen.

Wäre das denn so alles rechtens?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Schöne Grüße

Mary_Kathy
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 21:29    Titel: Re: Steuerfreie Lohnarten Antworten mit Zitat

Mary_Kathy hat folgendes geschrieben::
kann mir vielleicht jemand sagen, welche Beträge man seinem Arbeitnehmer noch steuerfrei gewähren kann?
Nur solche, die im EStG (§ 3) als steuerfreie Einnahmen aufgeführt sind.

Mary_Kathy hat folgendes geschrieben::

Ist es möglich dem Angestellten (Berufskraftfahrer) für jeden Arbeitstag 10 € Verpflegungszuschuss steuerfrei zu bezahlen?
Bei einer Fahrtätigkeit können maximal die ansonsten als Werbungskosten abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen erstattet werden (je nach Dauer der Abwesenheit 6/12/24 EUR. Die 6 EUR gelten von mindestens acht bis unter 14 Stunden.

Mary_Kathy hat folgendes geschrieben::

Ebenso eine Anwesenheitsprämie i. H. v. € 160,00, oder ist diese nicht steuerfrei?

Als letztes würde ich noch gerne eine Schadensfreiheitsprämie als Nettobezug
i. H. v. € 140,00 bezahlen.

Die beiden Prämien sind mir leider noch nicht unter den Steuerbefreiungen begegnet. Es handelt sich um ganz normalen Arbeitslohn.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann mir vielleicht jemand sagen, welche Beträge man seinem Arbeitnehmer noch steuerfrei gewähren kann?

Ansonsten mal ein bißchen in den Lohnsteuerrichtlinien rumstöbern, da sind einige Steuerbefreiungen aufgelistet.

Gruß

der Petz
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Anwesenheitsprämie? Da zahlen Sie doch gleich den ganzen Arbeitlohn steuerfrei aus, der Fahrer ist schließlich während seiner Tätigkeit vollzeitig anwesend.
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Mary_Kathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Anwesenheitsprämie? Da zahlen Sie doch gleich den ganzen Arbeitlohn steuerfrei aus, der Fahrer ist schließlich während seiner Tätigkeit vollzeitig anwesend.


Guten Abend,

die Anwesenheitsprämie bezieht sich ja auch nicht darauf, dass der Fahrer, in seiner vorgeschriebenen Arbeitszeit, vollzeitig anwesend ist, sondern die Anwesenheitsprämie ist als eine "Belohnung" für AN, welche keine Fehltage vorzuweisen haben, gedacht. (Krankheit). Anscheinend haben Sie das Wort Anwesenheitsprämie falsch verstanden.









[/quote]
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Mary_Kathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petz und § 31,

vielen Dank für Die Antworten. Ich habe auch nochmal bisschen nachgeforscht und es ebenfalls gefunden, dass die Anwesenheitsprämie ganz normaler Arbeitslohn ist. Über die Schadensfreiheitsprämie hab ich nichts gefunden, aber wahrscheinlich verhält es sich damit genauso.

Die LStR hab ich leider nicht, aber ich werde mir die kompletten Richtlinien mal zulegen. Zeit wird es langsam Lachen

Nochmal vielen Dank für die Antworten und einen schönen Abend noch.

Mary_Kathy
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Beitrag von Petz befindet sich übrigens gut versteckt ein Link. Ein Link ist etwas, das man anklicken kann, anklicken tut man mit der Maus, das ist das Ding, was man bei der Computerarbeit in der rechten oder bei wenigen Leuten in der linken Hand vorfindet.

Die blaue Schrift des Wortes "Lohnsteuerrichtlinien" bedeutet nun, dass da ein Link ist, den man anklickt und dann öffnen sich die...... ja .... genau die Lohnsteuerrichtlinien..... Lachen Lachen Lachen

Und nun folgt, zum besseren Verständnis, nochmals der Link:

Lohnsteuerrichtlinien 2005
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
In dem Beitrag von Petz befindet sich übrigens gut versteckt ein Link. Ein Link ist etwas, das man anklicken kann, anklicken tut man mit der Maus, das ist das Ding, was man bei der Computerarbeit in der rechten oder bei wenigen Leuten in der linken Hand vorfindet.

Die blaue Schrift des Wortes "Lohnsteuerrichtlinien" bedeutet nun, dass da ein Link ist, den man anklickt und dann öffnen sich die...... ja .... genau die Lohnsteuerrichtlinien..... Lachen Lachen Lachen

Und nun folgt, zum besseren Verständnis, nochmals der Link:

Lohnsteuerrichtlinien 2005

haha...
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

... und wenn nicht ausdrücklich eine Steuerberfreiung zutrifft, gilt immer das hier.(auch das ist ein link)


Gruß

der Petz
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Mary_Kathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
In dem Beitrag von Petz befindet sich übrigens gut versteckt ein Link. Ein Link ist etwas, das man anklicken kann, anklicken tut man mit der Maus, das ist das Ding, was man bei der Computerarbeit in der rechten oder bei wenigen Leuten in der linken Hand vorfindet.

Die blaue Schrift des Wortes "Lohnsteuerrichtlinien" bedeutet nun, dass da ein Link ist, den man anklickt und dann öffnen sich die...... ja .... genau die Lohnsteuerrichtlinien..... Lachen Lachen Lachen

Und nun folgt, zum besseren Verständnis, nochmals der Link:

Lohnsteuerrichtlinien 2005


Wow, jetzt haben Sie es mir aber gegeben. Jeder weiss jetzt, wie toll und schlau Sie sind.

Tja, hab ich wohl übersehen, dass das ein Link war. Kann passieren.

Es gibt viel schlimmere Sachen, aber manche Menschen müssen sich an Kleinigkeiten aufgeilen, oder wahrscheinlich haben diese Menschen wo anders nicht viel zu melden und machen sich deshalb hier wichtig...........

Solche Beiträge sind in meinen Augen ein Armutszeugnis......wegen so einer lapidaren Sache, gleich so unverschämt zu werden........hm, naja, mehr braucht man da ja nicht mehr zu sagen.
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