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Verfasst am: 07.11.06, 16:22 Titel: Haftung für Auto eines Familienmitgliedes ?
Person A tut dem Besitzer B einer Pizzeria gelgentlich den Gefallen und hilft kurzfristig in Krankheitsfällen aus und befördert die Pizza mit dem Waagen von B zu seinen Kunden.....
Beim losfahren berührt Person A den Waagen des Bruders von B und verursacht eine kleine Beule. Person B behauptet nun .... die Haftpflicht seiner Versicherung würde innerhalb der Familie keine schäden übernehmen und Person A soll den Schaden selber begleichen!
Meiner Ansicht nacht müsste Person A gar nicht haften da sie Person B einen gefallen getan hat und zweitens würde mich Interessieren ob es soetwas wie einen Haftungsauschluss für Familienfahrzeuge überhaupt gibt!
Verfasst am: 07.11.06, 16:47 Titel: Re: Haftung für Auto eines Familienmitgliedes ?
thebrad hat folgendes geschrieben::
Person A tut dem Besitzer B einer Pizzeria gelgentlich den Gefallen und hilft kurzfristig in Krankheitsfällen aus und befördert die Pizza mit dem Waagen von B zu seinen Kunden.....
Beim losfahren berührt Person A den Waagen des Bruders von B und verursacht eine kleine Beule. Person B behauptet nun .... die Haftpflicht seiner Versicherung würde innerhalb der Familie keine schäden übernehmen und Person A soll den Schaden selber begleichen!
Meiner Ansicht nacht müsste Person A gar nicht haften da sie Person B einen gefallen getan hat und zweitens würde mich Interessieren ob es soetwas wie einen Haftungsauschluss für Familienfahrzeuge überhaupt gibt!
Nee der Ausschluss ist soweit ich mich erinnern kann nur für ein und dasselbe Fahrzeug wegen Ansprüchen unter den versicherten Personen.
(Beispiel: Halter will Geld vom Fahrer...)
Jedes Fahrzeug hat hier wohl einen eigenen Versicherungsvertrag. Es kann aber auch ein Flottenvertrag vorliegen...
Aber keine Ahnung was da nun speziell vereinbart wurde. Woher auch?
In der PHV wäre das mit der Haftung unter den Familienmitgliedern ausgeschlossen, sofern diese in häuslichen Gemeinschaft leben,
(wenn der Bruder bei Ihm also im Haus wohnt...) jedoch wäre mir neu, dass es solche Vereinbarungen in KFZ-Bereich gibt.
Vielleicht ist das KFZ des Bruders ja offiziel aus Steuergründen ein Flottenfahrzeug und die Schäden unter den Flottenfahrzeugen sind
vertraglich ausgeschlossen um Fuhrparksubventionierung durch die Versicherung zu unterbinden
Das mit Ihrer benannten Gefälligkeit spielt jedenfalls nur in der PHV eine Rolle, da die Schäden aus dieser ausgeschlossen sind, jedoch sagt dies
nichts über die Haftung des Verursachers aus. Sondern eben nur, dass die Versicherung diese nicht übernimmt... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Der Bruder von Person B wohnt nicht im gleichen Hause...... der Waagen von Person B ist auch nur Privat auf Person B und nicht gewerblich angemeldet! Kann Person A bei einem sog. Gefallen für Person B bzw. dieser Person A ausdrücklich darum gebeten hat überhaupt dafür haftbar gemacht werden ?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 07.11.06, 19:42 Titel:
Ich verschibibere mal ins Versicherungsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der Bruder von Person B wohnt nicht im gleichen Hause...... der Waagen von Person B ist auch nur Privat auf Person B und nicht gewerblich angemeldet! Kann Person A bei einem sog. Gefallen für Person B bzw. dieser Person A ausdrücklich darum gebeten hat überhaupt dafür haftbar gemacht werden ?
Dann würde diesen Schaden auch die Versicherung übernehmen!
Nur der Schaden am schadenverursachenden KFZ wäre nicht versichert, ohne eine bestehende Vollkasko...
Zu Ihrer letzten Frage:
Person A hat diesen Schaden verursacht und ist über 18, also voll deliktsfähig...
Man kann sie also haftbar machen... auch wenn ich mir zukünftig überlegen würde, ob ich noch dazu bereit wäre, solchen Personen zu helfen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Ich nehme an mit dem Satz "Person A kann haftbar gemacht werden" bezieht sich auf den Schaden am verursachenden KFZ ? oder auch für entsprechende Leistungen die die Versicherung von Person B am gegnerischen Auto zu zahlen hätte ?
Der Waagen von Person B hat bei dem Unfall keinen Schaden erlitten!
Nein für den gegenerischen Schaden kommt ja die KFZ-Haftpflichtversicherung des B auf ....
Aber B kann Ansprüche gegenüber dem Fahrer seines Fahrzeuges bezüglich seiner steigenden Versicherungsprämie geltend machen .... und dies zahlt dem Fahrer keine Versicherung - net mal seine eigen PHV.
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