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Letzte Woche bekam ich die Rechnung der Versicherung für 2005. Trotz einem Jahr mehr SF aber wesentlich teurer.
Ich habe sogleich im Internet gesucht, was ich bei anderen Versicherern zahlen müsste und fand Einige, die wesentlich günstiger sind.
Ich habe also meine Versicherung gekündigt und wollte heute eine Neue abschließen.
Dabei bin ich darüber gestolpert, daß gefragt wird, wann der Wagen zum ersten Mal zugelassen wurde und seit wann ich der Halter bin.
Der Wagen wurde 1997 als Leasingfahrzeug gekauft und auf unsere GmbH anmeldet. Fahrerin war seither immer ich und auch der Versicherungsschein kam immer an XY GmbH - Frau Eva Z., da meine Rabatte dort auch verwendet wurden.
Im letzten Jahr wurde die GmbH geschlossen und ab 30.12.2003 auf meinen Namen umgeschrieben.
Tja, gebe ich an, ich sei Halter seit 2003 muß ich wesentlich mehr bezahlen, als wenn ich 1997 angebe.
Jetzt steh ich etwas auf dem Schlauch, zumal mir das äusserst unlogisch erscheint. Ich dachte immer ausschlaggebend sei die SF und der Typ. Da sollte es doch egal sein, wie lange ich welches Auto fahre.
Ich habe dieses Auto nachweislich vom ersten Tag an gefahren.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich 1997 eintrage und es passiert was. Können die dann die Leistung verweigern?
die leistung wird wahrscheinlich nicht versagt werden,
aber ggf. wird man nachzahlungen auf den versicherungsbeitrag verlangen, wenn im schadenfall festgestellt wird, dass tarifbezogene daten nicht stimmen.
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