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Warum Ablehnung der Todesstrafe?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:02    Titel: Warum Ablehnung der Todesstrafe? Antworten mit Zitat

Da die Todesstrafe fuer Saddam von EU und Deutschland ()http://de.news.Internetportal [Name geändert].com/05112006/286/kurzberichte-merkel-bekr-ftigt-saddam-urteil-ablehnung-todesstrafe.html abgelehnt wird und mir die Ablehnung der Todesstrafe schon immer etwas unklar, wuer ich hier gern versuchen, das warum zu klaeren.

Es gibt zwar ein Verbot im GG, aber das koennte mit 2/3 Mehrheit wieder aufgehoben werden und schein desweiteren mit den Grundrechten vereinbar, siehe Art.2 Abs.2:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wenn aber die Todesstrafe mit den Grundrechten vereinbar ist, dann faellt mir eigentlich nur ein weiterer Grund ein:
Aufgrund der prinzipiellen Fehlbarkeit von Gerichten sind Todesurteile inakzeptabel, da bereits ein hingerichteter Unschuldiger inakzeptabel ist.(Ohne Todesurteile kann man ja nach 30-Jahren Gefaengnis immer noch sagen "Tschuldigung, das Beweisstueck war hinter den Aktenschrank gefallen, tut uns echt leid.")

Nur zieht dieses Argument nicht so richtig bei Saddam Hussein, da wenn man dessen Unschuld fuer auch nur entfernt fuer moeglich haelt, sollte man sich sofort ganz dringend mit erheblich wahrscheinlicheren Problemen beschaeftigen, z.b. das morgen eine Alien Invasion stattfinden koennte.

Also warum Ablehnung der Todesstrafe, selbst wenn sie mit den Menschenrechten vereinbar ist und ein Justizirrtum wirklich auszuschliessen ist?
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Brauerbauer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Anders herum würde mich zunächst interessieren, was sie mit der Todesstrafe bezwecken möchten. Um den status quo in Frage zu stellen, bedarf es zunächst einem Argument.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:31    Titel: Re: Warum Ablehnung der Todesstrafe? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Wenn aber die Todesstrafe mit den Grundrechten vereinbar ist


Das ist umstritten. Einige Rechtswissenschaftler argumentieren, daß die Streichung von Art. 102 GG mit dem Menschenwürdeschutz aus Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und damit gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sei. Bzw. das auch bei einer Streichung des Art. 102 GG die Todesstrafe nicht per einfachem Gesetz wieder eingeführt werden kann. Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe seien also in allen Fällen eine verfassungswidrige Verletzung der unantastbaren Menschenwürde, da sie den Menschen zum bloßem Objekt staatlichen Handelns macht.

carn hat folgendes geschrieben::
, dann faellt mir eigentlich nur ein weiterer Grund ein:
Aufgrund der prinzipiellen Fehlbarkeit von Gerichten sind Todesurteile inakzeptabel, da bereits ein hingerichteter Unschuldiger inakzeptabel ist.(Ohne Todesurteile kann man ja nach 30-Jahren Gefaengnis immer noch sagen "Tschuldigung, das Beweisstueck war hinter den Aktenschrank gefallen, tut uns echt leid.")


Das ist ein Scheinargument gegen die Todesstrafe. Menschen und von Menschen errichtete Systeme sind fehlbar. Damit müssen wir leben.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdenken kann man natürlich über alles, ist nur die Frage wohin das führt.
Geht es ihnen wirklich um Saddam oder doch eher um all die Kindermörder, die dort draußen auf uns alle lauern?
Natürlich bewirken staatliche Sanktionen, z. B. Haftstrafen, auch einen erheblichen Eingriff in Menschenrechte des Täters, ohne dass dies zu einem generellen Ausschluss der Möglichkeit von Strafe führt.
Zentrale Frage istt hierbei, ob ein Staat sich zum Richter über Leben und Tod erheben darf oder nicht.
Aus meiner Sicht das einzig "harte" Argument ist aber tatsächlich die Frage von irreparablen Justizirrtümern, das greift aber derart massiv durch, dass Adolf Hitler nach einem fairen Prozess maximal lebenslang hinter Gitter wandern darf.
Und natürlich trifft unsere Gesellschaft bzw. unser Rechtsstaat deutlich Unterscheidungen hinsichtlich des Rechtes auf Leben. Als Beispiel sei hier nur auf die rechtlichen Unterschiede zwischen Abtreibung und Sterbehilfe hingewiesen.
Die Unschuldsvermutung und deren Bedeutung für einen Rechtsstaat sind aber schon bekannt, oder?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Brauerbauer hat folgendes geschrieben::
Anders herum würde mich zunächst interessieren, was sie mit der Todesstrafe bezwecken möchten. Um den status quo in Frage zu stellen, bedarf es zunächst einem Argument.


Diese Frage stellt sich aber doch erst, wenn man weis, ob und warum die Todesstrafe grundsaetzlich abzulehnen ist oder nicht.

Und der Zweck von Strafen ist dann noch mal eine ganz andere Frage, allerdings kann die Todesstrafe genausowenig der Resozialisierung dienen, wie "lebenslaenglich mit besonderer schwere der Schuld und anschliessender Sicherheitsverwahrung", unser Strafsystem beinhaltet also immer noch den Schutz der Oeffentliochkeir und den Gedanken der Abschreckung(oder gar Rache).
Und fuer alle 3 Dinge waere die Todesstrafe eventuell eine Alternative. Aber vorher muss erstmal klar sein, ob nicht grundsaetzlichere Dinge dagegen sprechen.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Menschenrechte und die Fehlbarkeit von Justiz sprechen dagegen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Die Menschenrechte und die Fehlbarkeit von Justiz sprechen dagegen.


Bei den Menschenrechten stimmen wir überein.

Wenn sich aber eine Gruppe von Personen zusammentut und über die Einführung der Todesstrafe entscheidet, reicht es aus, wenn sie sich über die Voraussetzung der Verhängung einig sind und diese Voraussetzungen auch gegen sich selber gelten lassen.

Akzeptieren sie dabei eine Fehlbarkeit der Justiz, ist dieses Argument als Gegenargument hinfällig.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür spricht in jedem Fall der Geldbeutel des Steuerzahlers...

Zitat:

Das ist ein Scheinargument gegen die Todesstrafe. Menschen und von Menschen errichtete Systeme sind fehlbar. Damit müssen wir leben.

Das ist kein echtes Argument gegen die Todesstrafe.Man könnte also auch mit der Todesstrafe leben. Ich glaube wenn ich mir aussuchen könnte ob ich bis zum Rest meines Leben eingesperrt oder lieber nen Todesurteil bekommen kann müsste ich sehr lange überlegen wie ich mich entscheide. Schwer zu sagen ob Todesstrafe wirklich schilmmer ist als 30 Jahre oder länger eingesperrt....
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Dafür spricht in jedem Fall der Geldbeutel des Steuerzahlers...


Ach. In Staaten, deren Verfassung die Menschenrechte verankert und schützt, sind rechtliche Mindeststandards zur Verhängung einer Todesstrafe gesetzlich garantiert. Weil es um das Leben des mutmaßlichen Straftäters geht, werden erhöhte Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlurteilen getroffen. Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen. Im US-Bundestaat Texas betragen die Kosten pro Hinrichtung daher 2,3 Mio. Dollar - mehr als dreimal so hoch wie in dem Fall, wo der Angeklagte 40 Jahre in Einzelhaft auf höchster Sicherheitsstufe untergebracht würde.
(siehe dazu www.deathpenaltyinfo.org/costs2.html ).
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

"Man könnte also auch mit der Todesstrafe leben." ist eine nette Stilblüte.
Der Versuch einer Argumentation über einen Gesellschaftsvertrag dürfte scheitern, da es sich letztlich nur um ein theoretisches Modell handelt. Selbst Egoismus wäre als allgemeine Moralvorstellung denkbar.
Biliger für den Staat wird das auch sicher nicht, außer es würde in Freisler´scher Manier kurzer Prozeß gemacht. In Todeszellen sollen Leute auch schon länger als nur ein paar Monate gesessen haben.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Bei den Menschenrechten stimmen wir überein.



Warum verstoest die Todesstrafe gegen Art1 GG?

Es verstoesst doch auch nicht gegen Art1 GG, dass der Staat sich eine Handvoll 18 jaehrige greift, diese 1 Monat lang an Waffen trainiert, sie dann in ein fernes Land verfrachten laesst und dort auf einen Huegel absetzt mit dem Befehl den Huegel gegen die 500 anrueckenden Feinde und dem Kommentar, dass doch nur Feiglinge ewig leben wollen. Fuer dieses Vorgehen muss nicht mal der Verteidigungsfall vorliegen.

Wenn aber Art1 GG zulaesst, dass der Staat wissentlich und willentlich unbescholtene Buerger in den Tod schicken kann, ohne dass die Existenz des Staates bedroht waere, wie kann das Leben von einem Schwerverbrecher dann sakrosankt sein?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe den Eindruck Sie vergleichen Äpfel mit Birnen und die Diskussion artet ins uferlose aus. Um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen muss sich der Staat numal irgenwelcher Bürger bedienen, solange die Robotertechnologie noch nicht so weit ist. Ganz klar wird nicht, ob Sie jetzt eigentlich die Möglichkeit des Staates, Polizei und Militär zu haben, begrüßen oder nicht. Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung scheinen Sie auch außen vor zu lassen.
Wie auch immer: Es soll ja sogar Leute geben, die halten Soldaten für Mörder.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Selbst Egoismus wäre als allgemeine Moralvorstellung denkbar.

Wiso denkbar? Wird doch innerhalb des Systems gelebt. Jeder verhält sich nutzenoptimierend...

@RedFox
Es hängt auch davon ab wofür man denn die Todesstrafe verhängt.
In Deutschland laufen ja auch viele dann mal nach nem tollen Gutachten wieder frei rum und verüben die nächste Straftat. Was das dann wieder an Verwaltung, Polizeieinsatz usw. kostet muss man auch gegenrechnen...
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Ich habe den Eindruck Sie vergleichen Äpfel mit Birnen und die Diskussion artet ins uferlose aus.

Nicht ganz, im Falle der Soldaten entscheidet der Staat darueber, ob sie sterben oder nicht, also tut in diesem Fall der "Staat sich zum Richter über Leben und Tod erheben".
Aus diesem Grunde sehe ich schon eine gewisse Aehnlichkeit zwischen Todesstrafe und Militaereinsatz im Nichtverteidigungsfall - in beiden Faellen wuerde sich der Staat das Recht herausnehmen ueber das Leben oder Sterben eines Buergers zu entscheiden. Warum darf der Staat das in einem Fall und in anderem nicht?
SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::

Um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen muss sich der Staat numal irgenwelcher Bürger bedienen, solange die Robotertechnologie noch nicht so weit ist. Ganz klar wird nicht, ob Sie jetzt eigentlich die Möglichkeit des Staates, Polizei und Militär zu haben, begrüßen oder nicht.

Natuerlich bin ich dafuer, es gibt Leute, bei denen ist die einzig sinnvolle Handlungsoption des Staates mit Gewaltandrohung Wohlverhalten zu erzwingen und wenn das nicht klappt die Drohung umzusetzen.
SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::


Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung scheinen Sie auch außen vor zu lassen.


Kriegsdienst kann nur verweigert werden, wer das toeten von Menschen an sich ablehnt.
Aber aus der prinzipiellen Bereitschaft im Extremfall zu toeten, folgt doch nicht automatisch das Recht des Staates ueber das Leben des betreffenden in einer nicht staatsgefaehrdenden Situation zu verfuegen.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf: Weil Eigentum in unserem Staat immer noch verpflichtet. Oder zahlen Sie keine Steuern? Und um den Einzelfall kann es bei der Frage der Zulässigkeit einer Strafart wohl gerade nicht gehen, oder?
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