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Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zur Versendung von Strafzetteln..
Einer unserer Fahrer muß oft in eine Fußgängerzone fahren.
Eine Ausnahmegenehmigung wurde uns hier nicht ausgestellt
Die Strafzettel werden ja üblicherweise an den Halter des Kfz geschickt, also
an unsere Firma.
Seit kurzem ist es so, dass unser Fahrer diese an seine Privatadresse gesendet bekommt.
(Die Politesse wartet ja schon auf ihn, dass er wieder auftaucht......)
Ist es denn rechtens, dass die Strafzettel in diesem Fall an die private Adresse geschickt werden
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems. Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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