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peku FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.11.06, 17:22 Titel: CMR Haftung |
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Ein angenommener Fall.,....
Privatperson A beauftragt eine deutscheFirma B mit der Verfrachtung von 2 gebrauchten PKW ins Ausland.
Bei Abgabe der PKW in Hamburg wird dem Absender ein CMR Frachtbrief vom "Frachtführer" B unterzeichnet Bestimmungsort: Poti Georgien.
Dieser verlädt die PKW in Container und beauftragt die Reederei C Beim öffnen des Conatiners in Poti haben beide Fahrzeuge starke Schäden durch die Zurrmittel und Anstösse im Container.
Empfänger lässt von Reederei Protokoll aufnehmen;macht Bilder und fährt die PKW's weiter ins Bestimmungsland Armenien. Absender bekommt Miteilung des Empfängers über die Schadenshöhe an beiden Fahrzeugen aufgeschlüsselt nach Ersatzteilen und Werkstattkosten und kürzt die Warenrechnung des Absenders entsprechend
Fragen:
Haftung des Frachtführers nach CMR gegeben??
Wer beurteilt die Ersatzteilkosten und Stundenlöhne in Armenien oder sind die Kostensätze im Absendelandes massgeblich?
Kann Absender den Anspruch beim Frachtführer anmelden??
mfg
peku |
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woka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: 09.11.06, 15:51 Titel: Re: CMR Haftung |
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peku hat folgendes geschrieben:: | Ein angenommener Fall.,....
Privatperson A beauftragt eine deutscheFirma B mit der Verfrachtung von 2 gebrauchten PKW ins Ausland.
Bei Abgabe der PKW in Hamburg wird dem Absender ein CMR Frachtbrief vom "Frachtführer" B unterzeichnet Bestimmungsort: Poti Georgien.
Dieser verlädt die PKW in Container und beauftragt die Reederei C |
Gehe bei weiteren Ausführungen davon aus, dass "dieser" der Frachtführer ist
peku hat folgendes geschrieben:: |
Beim öffnen des Conatiners in Poti haben beide Fahrzeuge starke Schäden durch die Zurrmittel und Anstösse im Container.
Empfänger lässt von Reederei Protokoll aufnehmen;macht Bilder und fährt die PKW's weiter ins Bestimmungsland Armenien. Absender bekommt Miteilung des Empfängers über die Schadenshöhe an beiden Fahrzeugen aufgeschlüsselt nach Ersatzteilen und Werkstattkosten und kürzt die Warenrechnung des Absenders entsprechend
Fragen:
Haftung des Frachtführers nach CMR gegeben?? |
Meiner Meinung nach nicht. Denn die Schäden sind ja wohl offensichlich auf mangelhafte Verpackung und Ladungssicherung zurückzuführen
Nach Ihren Ausführungen verstehe ich das so, dass zunächst ein Auftrag zum Verladen und Stauen im Container von Ihnen an den Frachtführer gegeben wurde.
Dieser fällt nicht unter die Regelungen des CMR - unter welche Rechtsregelung aber ist mir momentan nicht klar.
Wenn aber Sie die PKW in den Container verladen und gestaut haben, haftet der Frachtführer in keinem Falle. Denn eine ausreichende Verpackung und Ladungssicherung ist Sache des Absenders.
peku hat folgendes geschrieben:: |
Wer beurteilt die Ersatzteilkosten und Stundenlöhne in Armenien oder sind die Kostensätze im Absendelandes massgeblich? |
Das kann ein Havariekommissar machen. Maßgeblich sind die nachgewiesenen Kosten, egal wo die Reparaturleistung erbracht wurde.
peku hat folgendes geschrieben:: |
Kann Absender den Anspruch beim Frachtführer anmelden??
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Ja, der Empfänger aber auch.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil |
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peku FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.11.06, 16:44 Titel: Erklärung |
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Hallo,
1: die Verpackung und Verstauung und Ladungssicherung im Container wurde von dem Frachtfüher vorgenommen der den Transport nach CMR Recht angenommen hatte.Vom Absender wurden diesem die PKW "über die Strasse gefahren" in den Hof gestellt.
Ab da an hatte alleine der Frachtführer die Entscheidung wie und wie gut er lädt,packt oder staut.
2: also wird nicht wie bei einem KFz Schaden nach Kostenvoranschlag aufgrund Wertminderung bezahlt sonder erst nach Tatsächlicher Reperatur??
gruss peku |
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woka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: 10.11.06, 07:20 Titel: Re: Erklärung |
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peku hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
1: die Verpackung und Verstauung und Ladungssicherung im Container wurde von dem Frachtfüher vorgenommen der den Transport nach CMR Recht angenommen hatte.Vom Absender wurden diesem die PKW "über die Strasse gefahren" in den Hof gestellt.
Ab da an hatte alleine der Frachtführer die Entscheidung wie und wie gut er lädt,packt oder staut. |
O. K., aber dennoch ist das Verladen nicht in der CMR geregelt, somit keine Haftung nach CMR. Meiner Meinung nach fällt das unter Werkvertragsrecht.
peku hat folgendes geschrieben:: |
2: also wird nicht wie bei einem KFz Schaden nach Kostenvoranschlag aufgrund Wertminderung bezahlt sonder erst nach Tatsächlicher Reperatur??
gruss peku |
Sicherlich kann man auch eine fiktive Schadenabrechnung durchführen, wie bei einem anderen KFZ Schaden (nehme an, Sie meinen KH oder VK) auch. Letztendlich ist das Verhandlungssache mit dem Verursacher rsp. dessen Versicherer
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil |
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peku FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.11.06, 16:08 Titel: |
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danke werde nach berichten wie das weiterging
peku |
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peku FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.11.06, 23:49 Titel: |
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nachberichtet:
inzwischen hat ein Gutachter in DE anhand der Bilder, der Schäden und des Protokolls der Reederei im Entladehafen in Verbindung mit KFZ Dokumenten ein Gutachter gemacht das via Anwalt an den Frachtführer übersandt wurde.
Der Frachtführer hatte wie feststeht KEINE Transportversicherung abgeschlossen.
Anwaltliche Begründung des Anspruches gegen die Firma ist nun das egal wo der Schaden in der Verlade / Transportkette eingetreten ist der Frachtführer haftbar ist mangels Versicherung dann eben als Firma ansich.
Ich berichte weiter
peku |
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woka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: 30.11.06, 13:21 Titel: |
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peku hat folgendes geschrieben:: | nachberichtet:
inzwischen hat ein Gutachter in DE anhand der Bilder, der Schäden und des Protokolls der Reederei im Entladehafen in Verbindung mit KFZ Dokumenten ein Gutachter gemacht das via Anwalt an den Frachtführer übersandt wurde.
Der Frachtführer hatte wie feststeht KEINE Transportversicherung abgeschlossen. |
Die CMR sieht auch keine Versicherungspflicht vor
peku hat folgendes geschrieben:: |
Anwaltliche Begründung des Anspruches gegen die Firma ist nun das egal wo der Schaden in der Verlade / Transportkette eingetreten ist der Frachtführer haftbar ist mangels Versicherung dann eben als Firma ansich.
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Was ist denn das für eine abenteurliche Begründung. Wegen einer fehlenden Versicherung kann man nicht haftbar sein.
Und es ist schon wichtig, auf welchem Abschnitt der Transportkette der Schaden eingetreten ist, wegen möglicher unterschiedlicher Haftungshöhen.
Auch können unabwendbare Ereignisse dazu führen, dass gar nicht gehaftet wird.
Mir scheint, das der Anwalt kein Fachmann für Transportrecht ist
Bin auf den weiteren Ablauf gespannt.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil |
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peku FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.11.06, 22:42 Titel: |
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hallo,
um herlich zus ein so genau wesi ich die anwaltlichen Gedanken auch nicht.
Logisch ist aber :Die Transportfirma hat unbeschädigte KFZ übernommen und den Transport und die Verladung gehandelt.Wenn nun in dieser Obhut etwas kaput gemacht wird ist mir gegenüber ja wohl zuerst die Firma haftbar.Wenn diese sich gegen das Risiko nicht versichert hat ist das eventuell dumm für die denn dann zahlen sie halt selbst.
Im Prinzip wie im privaten Leben:wenn mein Kind was kaput macht muss ich selbst zahlen wenn ich keine Versicherung habe.
Aber stimmt schon warten wir mal ab wiees weitergeht mit dem Fall.
peku |
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