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Verfasst am: 08.11.06, 18:45 Titel: "Vorvertrag" ohne Kenntniss des Vertrags?
Guten Abend;
Ich habe eine Frage bezüglich der Vergabe von BA-Studienplätzen und dem dazugehörigen Vertrag einer ausbildenden Firma.
Kann eine Firma eine verbindliche Rückantwort, in der es um die Zusage des Bewerbers auf den BA-Studienplatzgeht und somit dem damit verbundenen Vertrag, auf ein Schreiben, in dem der BA-Studienplatz verbindlich dem Bewerber zugesagt wird, verlangen, obwohl der Bewerben den Vertrag noch nie gesehen hat?
Desweiteren würde ich gerne wissen, ob der Bewerber den dann folgenden Vertrag verweigen kann und sich irgendwo bei einer zweiten Firma um einen BA-Studienplatz bewerben kann, wenn der Bewerber diese Zusage unterschreibt?
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