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Verfasst am: 08.11.06, 22:12 Titel: Betreuung eines Kindes
Folgender Fall:
Tagesmutter XY hat die Betreuung des Kindes (Z) übernommen. Da die Mutter (A) des Kindes (Z) ein relativ geringes Gehalt bezieht (ca 1800 EUR brutto), zahlt das Jugendamt pro Stunde ca. 3,50 EUR Betreuungskosten.
Nun die Fragen:
Das Jugendamt hat XY gesagt, die Zahlung der Betreuungskosten durch es selber wäre ein Zuschuss. Es wäre üblich, dass A XY ebenfalls Geld (üblicherweise 1 EUR pro Std.) zukommen ließe.
a) ist das erfahrungsgemäß richtig?
b) was kann XY tun, wenn A über das vom Jugendamt bezahlte Geld hinaus nichts bezahlen will/ kann ? Mehr als sich ärgern?
XY ist ferner selbständig,
c) hat es das Jugendamt etwas anzugehen, wie XY ihre Brötchen verdient? Laut A
will dasJugendamt es jetzt wissen.
XY hat zwar nichts zu verbergen, meint aber, dass es das Jugendamt nichts angeht. (Schließlich könnte XY im Lotto gewonnen haben, was keinen was angeht.)
Verfasst am: 09.11.06, 14:18 Titel: Re: Betreuung eines Kindes
sucra hat folgendes geschrieben::
XY hat zwar nichts zu verbergen, meint aber, dass es das Jugendamt nichts angeht. (Schließlich könnte XY im Lotto gewonnen haben, was keinen was angeht.)
Danke für die Antworten
Bitte ins Familien- oder Sozialrecht verschieben. Der Fall hat mit Betreuungsrecht nichts zu tun. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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