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Geringfügige Beschäftigung

 
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Jacqueline
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 13:24    Titel: Geringfügige Beschäftigung Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Azubi verdient ca. 400 Euro brutto. Jetzt nimmt er noch eine geringfügige Beschäftigung an, wo er noch einmal bis 400 Euro verdient. Sein Azubi-Gehalt muss ja ordnungsgemäß versichert und versteuert werden. Seine Nebenbeschäftigung wird auch ordnungsgemäß angemeldet.
Ab wann müsste er eine jährliche Steuererklärung machen und müsste er die geringfügige Beschäftigung auch angeben. Bis dato würde er ja keine Steuern zahlen müssen, aber wenn er beides angeben müsste, dann wären ja evtl. Steuern fällig oder wie ist das?
Gruß
Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der 400-€-Job ist nicht in der Steuererklärung anzugeben und hat auch mit der
Steuerberechnung für die Haupttätigkeit überhaupt nichts zu tun!

Laut Sachverhalt liegt hier sowieso keine Pflichtveranlagung vor, sondern
eine Antragsveranlagung, die sich erst lohnt zu machen, wenn Steuern bezahlt worden sind.(auf Erläuterungen eines Antrags auf AN-Sparzulage verzichte ich hier mal!)
Steuern fallen bei Steuerklasse Eins ab 10.783 Euro im Jahr an!

Gruß

wolf25
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