Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nehmen wir an Nachbar x hat zwei große Bäume direkt an der grenze zum
Garten von Nachbar y stehen.
Nachbar y beschwert sich wegen dem dreck der durch x seiner Bäume entsteht.
Er fordert auf Nachbar x die bäume zu fellen damit kein dreck entsteht oder täglich
seinen garten reinigen zu lassen.
Wie sieht es hier bei der Rechtslage aus, ist nachbar x verpflichtet seinen baum zu
fellen ?
Und was kann nachbar y tuen.
Der Dreck (wohl Laub) ist Pech. Da muss man Abstände einklagen wenn die Bäume gepflanzt werden nicht nach Jahrzehnten.
Klaus
P.S. Die meisten Bäume darf eh nicht einfach fä(e)llen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
hmm...wir leben in einer Demokratie da hat man doch nicht einfach pech...
sein baum verschmutzt doch den kompletten garten ??
Gibt es da keine andere lösung ??
Zur antwort das man das anklagen muss wenn gepflanzt wird
kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist....
da war der baum schon so hoch !
aber Sie wollen wie ein Diktator über Nachbars Bäume verfügen
Zitat:
kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist
Dann hätten Sie da eben nicht einziehen dürfen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Der Nachbar hat die Schadenssicherungspflicht für seine Bäume: Wenn also öfter abgebrochene Äste auf Y´s Grundstück landen, ist ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage sehr überzeugend, vor allem überkragende Äste z.B. bei Sturm Y´s Dach, Gebäude oder sonstige Einrichtungen des Grundstücks gefährden können. Ein Schreiben eines Anwalts verhilft vielen zu der Einsicht, dass die Grenzbäume vielleicht doch zu alt oder zu groß geworden sind. Der Anwalt kann dann auch prüfen, ob dem Y wegen des zu entfernenden Laubes Schadensersatz zusteht.
hmm...wir leben in einer Demokratie da hat man doch nicht einfach pech...
sein baum verschmutzt doch den kompletten garten ??
Gibt es da keine andere lösung ??
Zur antwort das man das anklagen muss wenn gepflanzt wird
kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist....
da war der baum schon so hoch !
Bäume haben eine wichtige ökologische Funktion und zum Glück können sie nicht "einfach so" gefällt werden. Sie wachsen ja auch nicht "einfach so" nach. Denken Sie doch mal etwas über Ihren Gartenzaun hinaus!
Wenn es zuviel Laub wird, rechnen Sie es halt zusammen (täglich ist sicher übertrieben!), jetzt kommt ohnehin bald der Winter.
Etwas anderes ist, wenn es ein morscher Baum ist, und Äste losbrechen. Aber das wurde ohnehin schon gesagt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.