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Nachbars Bäumchen

 
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Muld0r
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 14:31    Titel: Nachbars Bäumchen Antworten mit Zitat

Hi, ich hatte mal eine frage zu einem Beispiel.

Nehmen wir an Nachbar x hat zwei große Bäume direkt an der grenze zum
Garten von Nachbar y stehen.
Nachbar y beschwert sich wegen dem dreck der durch x seiner Bäume entsteht.
Er fordert auf Nachbar x die bäume zu fellen damit kein dreck entsteht oder täglich
seinen garten reinigen zu lassen.

Wie sieht es hier bei der Rechtslage aus, ist nachbar x verpflichtet seinen baum zu
fellen ?
Und was kann nachbar y tuen.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Dreck (wohl Laub) ist Pech. Da muss man Abstände einklagen wenn die Bäume gepflanzt werden nicht nach Jahrzehnten.

Klaus

P.S. Die meisten Bäume darf eh nicht einfach fä(e)llen
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Muld0r
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

hmm...wir leben in einer Demokratie da hat man doch nicht einfach pech...
sein baum verschmutzt doch den kompletten garten ??

Gibt es da keine andere lösung ??
Zur antwort das man das anklagen muss wenn gepflanzt wird
kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist....
da war der baum schon so hoch !
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wir leben in einer Demokratie da hat


aber Sie wollen wie ein Diktator über Nachbars Bäume verfügen
Zitat:

kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist


Dann hätten Sie da eben nicht einziehen dürfen

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Nachbar hat die Schadenssicherungspflicht für seine Bäume: Wenn also öfter abgebrochene Äste auf Y´s Grundstück landen, ist ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage sehr überzeugend, vor allem überkragende Äste z.B. bei Sturm Y´s Dach, Gebäude oder sonstige Einrichtungen des Grundstücks gefährden können. Ein Schreiben eines Anwalts verhilft vielen zu der Einsicht, dass die Grenzbäume vielleicht doch zu alt oder zu groß geworden sind. Der Anwalt kann dann auch prüfen, ob dem Y wegen des zu entfernenden Laubes Schadensersatz zusteht.
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Muld0r hat folgendes geschrieben::
hmm...wir leben in einer Demokratie da hat man doch nicht einfach pech...
sein baum verschmutzt doch den kompletten garten ??

Gibt es da keine andere lösung ??
Zur antwort das man das anklagen muss wenn gepflanzt wird
kann ich saegn das man erst 50 Jahre später eingezogen ist....
da war der baum schon so hoch !


Bäume haben eine wichtige ökologische Funktion und zum Glück können sie nicht "einfach so" gefällt werden. Sie wachsen ja auch nicht "einfach so" nach. Denken Sie doch mal etwas über Ihren Gartenzaun hinaus!
Wenn es zuviel Laub wird, rechnen Sie es halt zusammen (täglich ist sicher übertrieben!), jetzt kommt ohnehin bald der Winter.
Etwas anderes ist, wenn es ein morscher Baum ist, und Äste losbrechen. Aber das wurde ohnehin schon gesagt.
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Immer das selbe: Stadtmensch zieht aufs Land und beschwert sich dann über die Natur. Lachen
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