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Antrag im Verfahren § 890 zurückgewiesen. Der Beschwerde hat das Prozessgericht nicht abgeholfen und diese an Beschwerdegericht nicht weitergeleitet.
Müsste das Prozessgericht nicht die Beschwerde an die nächste Instanz leiten, wenn selbst nicht abgeholfen hat?
Gibt es Rechtsmittel? An welche Instanz sollte das Rechtsmittel eingelegt werden?
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