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Bedrohung und Beleidigung des Lehrpersonals
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.12.04, 20:30    Titel: Re: Recht oder "Politik"? Antworten mit Zitat

A.L. hat folgendes geschrieben::


..., dass Schüler, die Lehrer beleidigen für einen Tag ausgeschlossen werden" weil "eine Beleidigung ist nichts anderes (sei), als dass man die Rechte eines anderen verletzt".
Der Gesetzgeber hat eine solche Regel nicht aufgestellt und nicht gewollt, sondern der Schule aufgegeben, zunächst in jedem Fall die sonstigen, milderen pädagogischen Mittel anzuwenden und auszuschöpfen, bevor zu einer Ordnungsmaßnahme gegriffen wird.
...
Mit dieser Begründung von "Politik" und mit der These vom " schweren Fehlverhalten" käme eine Schule in Anbetracht des Gesamtvorganges wohl bei keinem VG durch. .


Beleidigung ist noch immer eine Straftat. Schutzgut ist übrigens die Würde der Person. Mit einer bloß eintägigen Suspendierung kommt man da vor jedem VG durch. Der Normalbürger bekommt wegen so etwas ein Gerichtverfahren und weitaus spaßigere Folgen zu spüren, als einen Tag schulfrei. Der pädagogischen Aufgabe der Schulde entspricht es numal nicht, den Schülern die Botschaft zu senden, dass Straftaten ohne gravierende Folgen bleiben.

Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.12.04, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, lieber Gast. Aber ich werde hier nicht mehr posten.
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A.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 17:16    Titel: Quod licet jovi, non licet bovi? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Beleidigung ist noch immer eine Straftat. Schutzgut ist übrigens die Würde der Person. Mit einer bloß eintägigen Suspendierung kommt man da vor jedem VG durch. Der Normalbürger bekommt wegen so etwas ein Gerichtverfahren und weitaus spaßigere Folgen zu spüren, als einen Tag schulfrei. Der pädagogischen Aufgabe der Schulde entspricht es numal nicht, den Schülern die Botschaft zu senden, dass Straftaten ohne gravierende Folgen bleiben.


Sprechen Sie jetzt von dem Lehrer, der den Schüler herabgewürdigt und beleidigt hat, oder haben Sie den schon ganz vergessen?
Strafrechtlich würde eben die Gegenäußerung des Schülers in Anbetracht der vorangegangenen Beleidigung durch den Lehrer nicht strafbar sein - in der Schule aber soll sie das sein?!
Auch "der Normalbürger" ( was das wohl sein mag?) würde mit einer Strafanzeige gegen den Schüler auf den Privatklageweg verwiesen und würde dort ausgelacht und gefragt, ob er sich eigentlich einbildet, so mit Schülern umspringen zu können.
Nur am Rande: Der amtierende Außenminister Joseph F. hat - als er noch ein "Normalparlamentarier" war - in einer Parlamentsdebatte zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gesagt: "Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!"
Er hat sich kurz darauf entschuldigt und alle fanden das ziemlich witzig.
Also mal ein bißchen vorsichtig mit der Heuchelei, wenns um Schüler geht, die Herren Saubermänner!
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