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Ein Auftraggeber gibt eine Internetseite bei einem freiberufl. Designer in Auftrag.
Dieser betreut daraufhin das Projekt als Projektleiter, d.h. die Programmierung wird an eine andere Person abgegeben.
Die Internetseite wird vom Auftraggeber abgesegnet, nicht schriftlich aber mit einem deutlichen ok. Soweit ich weiss, greifen hier allgemeine Bestimmungen, weil nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Nun entdeckt ein fremder Nutzer einen Programmierfehler und nutzt diesen aus. Der Nutzer stellt nun Geldansprüche in sehr hoher Dimension. Mal abgesehen von der Frage ob dies überhaupt zulässig ist, ist meine Frage:
Verliert der Auftraggeber den Prozess, kann er beim Projektleiter Schadensersatzansprüche stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? In vollem Umfang der Kosten? Oder werden diese Anteilig beglichen?
Ist es möglich die Ansprüche direkt auf den Programmierer "weiter zu leiten?"
Verfasst am: 25.09.04, 22:11 Titel: Re: Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok
Wenn das Produkt "abgenommen" wurde, muß der Auftraggeber dem Entwickler schon entsprechendes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) nachweisen.
Hätte der AG den Fehler selbst bei sorgfältiger Abnahme entdecken müssen, fällt das sogar ganz weg.
Der Entwickler kann - wenn er vom AG erfolgreich in Anspruch genommen wurde - wiederum unter denselben Bedingungen ggfs. seinen Subunternehmer in Regreß nehmen.
Er kann jedoch keinesfalls die Ansprüche des AG gegen ihn direkt an den Subunternehmer "weiterleiten".
(Ansonsten würde jeder Dienstleister nur noch Schein-Subunternehmer auf Tuvalu beschäftigen.)
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