Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 12:57    Titel: Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok? Antworten mit Zitat

Folgendes Problem habe ich:

Ein Auftraggeber gibt eine Internetseite bei einem freiberufl. Designer in Auftrag.
Dieser betreut daraufhin das Projekt als Projektleiter, d.h. die Programmierung wird an eine andere Person abgegeben.

Die Internetseite wird vom Auftraggeber abgesegnet, nicht schriftlich aber mit einem deutlichen ok. Soweit ich weiss, greifen hier allgemeine Bestimmungen, weil nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Nun entdeckt ein fremder Nutzer einen Programmierfehler und nutzt diesen aus. Der Nutzer stellt nun Geldansprüche in sehr hoher Dimension. Mal abgesehen von der Frage ob dies überhaupt zulässig ist, ist meine Frage:

Verliert der Auftraggeber den Prozess, kann er beim Projektleiter Schadensersatzansprüche stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? In vollem Umfang der Kosten? Oder werden diese Anteilig beglichen?

Ist es möglich die Ansprüche direkt auf den Programmierer "weiter zu leiten?"
Nach oben
Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 22:11    Titel: Re: Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok Antworten mit Zitat

Wenn das Produkt "abgenommen" wurde, muß der Auftraggeber dem Entwickler schon entsprechendes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) nachweisen.
Hätte der AG den Fehler selbst bei sorgfältiger Abnahme entdecken müssen, fällt das sogar ganz weg.
Der Entwickler kann - wenn er vom AG erfolgreich in Anspruch genommen wurde - wiederum unter denselben Bedingungen ggfs. seinen Subunternehmer in Regreß nehmen.
Er kann jedoch keinesfalls die Ansprüche des AG gegen ihn direkt an den Subunternehmer "weiterleiten".
(Ansonsten würde jeder Dienstleister nur noch Schein-Subunternehmer auf Tuvalu beschäftigen.)
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 12:17    Titel: Re: Schadensersatz bei Fehlerhafter Programmierung, trotz ok Antworten mit Zitat

Muss der Designer, wenn er das Projekt in "Schwarzarbeit" betreut hat, d.h. für die Arbeit wurde keine Rechnung ausgestellt, haften?
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.