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Passentzug aufgrund von Straftaten in Amerika

 
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Sinalein83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 16:44    Titel: Passentzug aufgrund von Straftaten in Amerika Antworten mit Zitat

Hallo,
weiss garnicht ob ich hier richtig bin und ob mir hier jemand weiterhelfen kann, aber ich möchste es wenigstens versuchen!
Es geht um folgendes:
Ein Bekannter von mir (Mitglied der US-Army) muss nächsten Monat zurück in die Heimat.
Jetzt wäre eine Überlegung gewesen, dass er evtl. hier in Deutschland bleibt.
Er sagte jetzt, dass dies nicht möglich wäre, da er keinen Pass hätte.
Dieser wurde angeblich aufgrund mehrerer Delikte (unter anderem Drogen) entzogen.
Ist so etwas möglich?
Kann bzw. darf die US Regierung auf Grund von Straftaten einen Pass einziehen??

Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft geben!
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 17:17    Titel: Re: Passentzug aufgrund von Straftaten in Amerika Antworten mit Zitat

Sinalein83 hat folgendes geschrieben::

Er sagte jetzt, dass dies nicht möglich wäre, da er keinen Pass hätte.
Dieser wurde angeblich aufgrund mehrerer Delikte (unter anderem Drogen) entzogen.
Ist so etwas möglich?
Kann bzw. darf die US Regierung auf Grund von Straftaten einen Pass einziehen??

Ich vermute, dass das US-Recht sich insoweit nicht allzusehr vom deutschen Recht unterscheidet.
Gemäß §§8 i.V.m. 7 Nr.3 PaßG kann einem Deutschen aus verschiedenen Gründen der Paß entzogen werden, u.a. auch wenn er einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will (wobei hierbei natürlich eine Prognoseentscheidung verlangt ist, die aber aufgrund der Indizwirkung mehrerer solcher Taten in der Vergangenheit tendenziell postiv, d.h. für den Betroffenen negativ Winken, ausfallen würde).

Es steht zu vermuten, dass das US-Recht dies ähnlich regelt.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 10:48    Titel: Re: Passentzug aufgrund von Straftaten in Amerika Antworten mit Zitat

Sinalein83 hat folgendes geschrieben::
Ein Bekannter von mir (Mitglied der US-Army) muss nächsten Monat zurück in die Heimat.
Jetzt wäre eine Überlegung gewesen, dass er evtl. hier in Deutschland bleibt.

Also sein Dienst in der Armee endet ? Wenn er sich danach dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte, braucht er ja ein Visum.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 12:41    Titel: Re: Passentzug aufgrund von Straftaten in Amerika Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Also sein Dienst in der Armee endet ? Wenn er sich danach dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte, braucht er ja ein Visum.
Eher einen der sonstigen Aufenthaltstitel des AufenthG, sprich also Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Das Visum soll nur die erste Einreise und den ersten Aufenthalt, eben bis zur Erteilung von Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis abdecken.
Das aber ist hier nicht erforderlich, der Ausländer ist ja schon rechtmäßig in Deutschland aufenthältig. Er könnte einfach unter Nutzung der Fiktionswirkung des §81 (3) AufenthG eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

Allerdings ist der Besitz eines Passes eben regelmäßige Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel (§ 5 AufenthG).
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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