Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kosten beim Finanzgericht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kosten beim Finanzgericht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
NBG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 15:33    Titel: Kosten beim Finanzgericht? Antworten mit Zitat

A hat beim FG Klage gegen das Finanzamt B ( FA) eingereicht. Im SS auf die Klage hat das FA aufgeklärt, so dass A die Klage eigentlich zurücknehmen könnte. Nun ist aus Kostengründen zu entscheiden, Klagerücknahme oder Erledigung in der Hauptsache erklären. Wie sollte sich A verhalten?
Danke auch für Quellenhinweise.
Mfg NBG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die normale Gebühr ist 4,0 lt. GKG. Bei Rücknahme ermäßigt sie sich auf 2,0. Bei Erledigung dagegen nicht da ja ein normales Urteil ergeht. Also spart man bei der Rücknahme 50%!

Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Bei Erledigung dagegen nicht da ja ein normales Urteil ergeht. Also spart man bei der Rücknahme 50%!
Seit wann ergeht bei Erledigung in der Hauptsache ein Urteil? Eine Rücknahme kostet immer (außer "Altfälle", die vor dem 1.7.2004 anhängig geworden sind). Bei Erledigung in der Hauptsache kommt es auf die Umstände an. Teurer als bei Rücknahme (außer "Altfälle") kann es aber m. E. nicht werden. Oder liege ich da falsch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo § 31!

sorry, war gerade in der ZPO... da gibts bei einseitiger Erledigungserklärung ein Urteil, weil keine übereinstimmende Disposition der Parteien vorliegt. Hier kommt es zum Urteil "Die Hauptsache ist erledigt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.", wenn der erledigende Umstand nach Klageerhebung eintrat.

Aber natürlich haben wir in FGO keine Dispositionsmaxime, weshalb hier kein Urteil ergeht, sondern nur der Beschluss über die Kosten gem. § 138 FGO. Die Kosten müssen allerdings nicht zwangsweise max. gleichhoch wie bei Rücknahme sein, weil das Gericht nach billigem Ermessen entscheidet und natürlich den bisherigen Sach-Streitstand berücksichtigt. Nur wenn die Erledigung eintritt, weil das Finanzamt den Bescheid ändert, sind dem Finanzamt die Kosten aufzuerlegen.

Puhh...

Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.