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steht eigentlich etwas der Pfändbarkeit eines Regreßanspruches im Wege? Also wenn ein Verkäufer wegen Verbrauchsgüterkauf an Verbraucher Nacherfüllung leistet, kann er ja seinen eigenen Vorverkäufer in Regreß nehmen.
Nun hat bspw. der Verbraucher trotz Nacherfüllung durch den Verkäufer weitergehende Ansprüche, die sich nicht durchsetzen lassen. Kann man den Regreßanspruch nun pfänden lassen?
so auf den ersten Blick und aus dem Bauch... Drittschuldner wäre der Vorverkäufer - warum nicht.
Möglicherweise müßte jedoch der Verbraucher in einem Drittschuldnerprozeß den Regreßanspruch des Verkäufers gegen den Vorverkäufer nachweisen. _________________ Karma statt Punkte!
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