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recht.de :: Thema anzeigen - Regreßanspruch § 478 BGB pfändbar?
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Regreßanspruch § 478 BGB pfändbar?

 
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 23:39    Titel: Regreßanspruch § 478 BGB pfändbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

steht eigentlich etwas der Pfändbarkeit eines Regreßanspruches im Wege? Also wenn ein Verkäufer wegen Verbrauchsgüterkauf an Verbraucher Nacherfüllung leistet, kann er ja seinen eigenen Vorverkäufer in Regreß nehmen.

Nun hat bspw. der Verbraucher trotz Nacherfüllung durch den Verkäufer weitergehende Ansprüche, die sich nicht durchsetzen lassen. Kann man den Regreßanspruch nun pfänden lassen?

M.E. sollte es gehen, oder?

fragt

showbee
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen,

so auf den ersten Blick und aus dem Bauch... Drittschuldner wäre der Vorverkäufer - warum nicht.

Möglicherweise müßte jedoch der Verbraucher in einem Drittschuldnerprozeß den Regreßanspruch des Verkäufers gegen den Vorverkäufer nachweisen.
_________________
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