Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftbarkeit einer GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftbarkeit einer GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rumbos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 05:11    Titel: Haftbarkeit einer GbR Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde,
mal ein ganz hypotetischer Fall:
Geschäftsmann A hat Geschäftsmann B Geld geliehen. Bevor die komplette Summe zurück gezahlen wurde, verstirbt Geschäftsmann B und hinterläßt eine zu zahlende Restsumme von 3000,00 €.
Seine Ehefrau und Kinder schlagen das Erbe aus, aber seine Ehefrau lößt die Firma auf (z.B. kleines Transportunternehmen). Zum Zeitpubkt der Kreditaufnahme handelte es sich bei der Firma um eine GbR (Geschäftsmann B zusammen mit seinem Sohn bildeten diese). Ca. ein halbes Jahr später, nach der Kreditaufnahme, lösste der Geschäftsmann B diese GbR wieder auf und exestierte weiter als.e.K.
In dem Krdditvertrag steht als Gläuniger allerdings nur Geschäftsmann B (und nicht die Firma) aber die Kreditsumme wurde aud das Geschäftskonto überwiesen und auch von dort zum Teil wieder getilgt.
Meine Frage nun: Kann man den Teilhaber der GbR, also zumn Zeitpunkt der Kreditaufnahme sein Sohn, nach dem Tod von Geschäftsmann B zur Tilgung der Restsumme haftbar machen?

Danke für jede Antwort!!!

Mit den Augen rollen

rumbos
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Geschäftsmann A hat Geschäftsmann B


Dann hat die GBR damit nicht zu tun.

Zitat:
Seine Ehefrau und Kinder schlagen das Erbe aus


Das wars dann

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Geschäftsmann A hat Geschäftsmann B

Dann hat die GBR damit nicht zu tun.

Richtig, zumal im Kreditvertrag explizit B als Kreditnehmer benannt ist und nicht die GbR:
Zitat:
In dem Krdditvertrag steht als Gläuniger allerdings nur Geschäftsmann B (und nicht die Firma)
.
Da der Sohn von B die Erbschaft ausgeschlagen hat, ist diese Frage klar mit "Nein" zu beantworten:
Zitat:
Kann man den Teilhaber der GbR, also zumn Zeitpunkt der Kreditaufnahme sein Sohn, nach dem Tod von Geschäftsmann B zur Tilgung der Restsumme haftbar machen?

Andere Erben allerdings (z.B. die Ehefrau des B) haften für diese Nachlassverbindlichkeit.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.