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recht.de :: Thema anzeigen - Fettbrand in gemieteter Küche - wer zahlt den Schaden?
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Fettbrand in gemieteter Küche - wer zahlt den Schaden?

 
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jarla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 08:58    Titel: Fettbrand in gemieteter Küche - wer zahlt den Schaden? Antworten mit Zitat

Hallo,

wer muß in folgendem Fall für den Schaden aufkommen?

Ein Verein mietet für eine Veranstaltung Räumlichkeiten. Die Verpflegung der Teilnehmer dieser Veranstaltung übergibt er einem Hobbykoch.
Nun entsteht während der Veranstaltung in der Küche ein Fettbrand im Backofen, bei dem der Gasherd völlig ausbrennt.
Wer muß dem Vermieter nun diesen Schaden bezahlen?
Der Koch, der den Schaden verursacht hat oder der Verein als Mieter der Räumlichkeiten?
Und sollte der Verein dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig sein, kann dieser sich dann das Geld seinerseits beim Verursacher des Schadens zurückholen?

Gruß,
Jarla
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde so aus dem Bauch sagen: Erst muss der Verein als Mieter den Schaden begleichen (er ist ja schließlich Vertragspartner des Vermieters und hat dafür zu sorgen, daß etwaige Schäden entfernt bzw. ihre Kosten Gedeckt sind).

Danach ließe sich aber prüfen, inwiefern der Verein den Koch in Regreß nehmen kann.
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jimmythebob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

So sieht's aus.
Der Mieter hat bei der Gebrauchsüberlassung an Dritte deren Verschulden zu vertreten, siehe § 540 Abs. 2 BGB.
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