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Bank in Dublin/Nordirland

 
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Panthera
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 21
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 10:43    Titel: Bank in Dublin/Nordirland Antworten mit Zitat

Im kommenden Sommer läuft eine Festschreibungszeit /Kond.-anpassung mit der Bank aus. Ein neues Angebot der Bank wird vorher kommen. Die Bank befindet sind in Dublin/Nordirland. Eine Verw.-gesellschaft dazu existiert in Deutschland.
Da zur Zeit die Zinsen/Tilgung f. Hauskredite in Deutschland ziemlich niedrig sind, muß man ein höheres Angebot der ausländischen Bank dann annehmen ?
Denn m.E. gilt für die ausl. Bank kein deutsches Recht, oder ?


mfg Panthera
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit dem Auslaufen der Zinsfestschreibung ist der Kunde frei, das Prolongationsangebot der Bank anzunehmen oder die Bank zu wechseln. Das einzige, was bei einem Wechsel an Zusatzkosten hinzukommt, ist die Übertragung der Grundschuld.

Wenn es eine Bank ist, die vorher in Wiesbaden saß, sollte das Prolongationsangebot weiterhin deutschen Recht unterliegen. Einen Kreditvertrag, der irischem (Dublin liegt in Irland, nicht Nordirland) Recht unterliegt, würde ich als Verbraucher nicht unterschreiben.
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Panthera
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 21
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 14:55    Titel: Bank in Dublin / Irland Antworten mit Zitat

Ein weiteres Beispiel, wenn während der Finanzierungphase eine dt. Bank die Finanzierung an eine ausländische Bank (hier: Dublin) verlagert und man bekommt dies bloß durch die dt. Bank mitgeteilt, so hat man doch überhaupt keine Chance, sich zu wehren , oder ?

mfg Panthera
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Panthera
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 21
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 17:52    Titel: Re: Bank in Dublin / Irland Antworten mit Zitat

]Ein weiteres Beispiel, wenn während der Finanzierungphase eine dt. Bank die Finanzierung an eine ausländische Bank (hier: Dublin) verlagert und man bekommt dies bloß durch die dt. Bank mitgeteilt, so hat man doch überhaupt keine Chance, sich zu wehren , oder ?

mfg Panthera
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das wäre ja schlimm, wenn jeder einzelne Kunde die Verlagerung des Sitzes seines Vertragsunternehmen verhindern könnte. Dann wären Unternehmen ja faktisch auf ewig an ihren Standort gebunden...

Der Kunde kann sich deshalb nicht "wehren", weil sich für ihn nichts ändert. Der Vertrag sowie das anzuwendende (deutsche) Recht bleibt unverändert.
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