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Verfasst am: 01.10.06, 14:11 Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT
Zuerst einmal einen guten Tag,
ich habe folgende Frage an die Experten hier im Forum.
Ich bin im Jahr 2001 in Erwerbsunfähigkeitsrente gegangen.
Nun hat das BUNDESSOZIALGERICHT in einem Urteil vom 16.5.2006, unter dem Aktenzeichen B 4 RA 22/05 R
Ein Urteil gefällt, welches Rentenabzüge ausschließt, ja sogar als Verfassungswidrig einstuft.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt den Rentenversicherungsträgern zwischenzeitlich vor.
Da ich auch betroffen bin, stellen sich für folgende Fragen
1. Wie muß man weiter vorgehen?
2. Ist evtl. eine eigene Klage notwendig?
3. Wie lange hat der Rentenversicherungsträger nun Zeit, daß Urteil umzusetzen?
Verfasst am: 01.10.06, 18:49 Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT
Hatten wir doch schon vor Wochen behandelt. Inwieweit dieser Rechtsauffassung im Einzelfall zu folgen ist, wird aktuell durch die RV-Träger geprüft.
( Im Hinblick auf die Vielzahl der betroffenen Fälle, sicherlich kaum noch finanzierbar!)
Zitat:
1. Wie muß man weiter vorgehen?
2. Ist evtl. eine eigene Klage notwendig
2. Klagen - gegen was ?
1. Man sollte sich derzeit den vielen Antragstellern im Rahmen des § 44 SGB X anschließen, die vermutlich die RV-Träger überrollen. Also Schreiben an den zuständigen RV-Träger und im Hinblick auf das Urteil des BSG einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen und die weiteren Entwicklungen mal abwarten.
Verfasst am: 28.11.06, 18:20 Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT
Für die Interessierten hier die aktuelle Stellungnahme der Dt. RV Bund:
22.11.2006
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 28.11.06, 19:47 Titel:
Zitat:
Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären.
So kann man. "Ich will es nicht wahr haben" auch formulieren....
Die einfachse Möglichkeit wäre es doch den/die jeweilig urteilenden Richter zu fragen wie es denn gemeint war, wenn Interpretationsspielraum blieb _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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