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Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT

 
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Roby
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:11    Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT Antworten mit Zitat

Zuerst einmal einen guten Tag,
ich habe folgende Frage an die Experten hier im Forum.
Ich bin im Jahr 2001 in Erwerbsunfähigkeitsrente gegangen.
Nun hat das BUNDESSOZIALGERICHT in einem Urteil vom 16.5.2006, unter dem Aktenzeichen B 4 RA 22/05 R
Ein Urteil gefällt, welches Rentenabzüge ausschließt, ja sogar als Verfassungswidrig einstuft.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt den Rentenversicherungsträgern zwischenzeitlich vor.
Da ich auch betroffen bin, stellen sich für folgende Fragen
1. Wie muß man weiter vorgehen?
2. Ist evtl. eine eigene Klage notwendig?
3. Wie lange hat der Rentenversicherungsträger nun Zeit, daß Urteil umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Roby
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MUNGA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 18:49    Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT Antworten mit Zitat

Hatten wir doch schon vor Wochen behandelt. Inwieweit dieser Rechtsauffassung im Einzelfall zu folgen ist, wird aktuell durch die RV-Träger geprüft.
( Im Hinblick auf die Vielzahl der betroffenen Fälle, sicherlich kaum noch finanzierbar!)

Zitat:
1. Wie muß man weiter vorgehen?
2. Ist evtl. eine eigene Klage notwendig


2. Klagen - gegen was ?
1. Man sollte sich derzeit den vielen Antragstellern im Rahmen des § 44 SGB X anschließen, die vermutlich die RV-Träger überrollen. Also Schreiben an den zuständigen RV-Träger und im Hinblick auf das Urteil des BSG einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen und die weiteren Entwicklungen mal abwarten.
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MUNGA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 19:07    Titel: Erwerbsminderungsrente - Urteil des BSG Antworten mit Zitat

Hier ist schon einmal das Urteil erwähnt worden:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=395250&highlight=#395250
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MUNGA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 18:20    Titel: Erwerbsminderungsrente Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT Antworten mit Zitat

Für die Interessierten hier die aktuelle Stellungnahme der Dt. RV Bund:

22.11.2006

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären.

So kann man. "Ich will es nicht wahr haben" auch formulieren....

Die einfachse Möglichkeit wäre es doch den/die jeweilig urteilenden Richter zu fragen wie es denn gemeint war, wenn Interpretationsspielraum blieb Sehr glücklich
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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