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WIrd die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen auch dann gefördert, wenn die Einzahlungsdauer weniger als 6 Jahre beträgt?
z.B. 2 Jahre Einzahlung, 5 Jahre Ruhezeit.
Wird dann nach den 7 Jahren Sperrzeit die Förderung für 2 Jahre anteilig ausgezahlt oder besteht hier gar kein Anspruch auf VL?
Vielen Dank
Gruß
Tobias
Zuletzt bearbeitet von Tobi3334 am 12.11.06, 19:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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