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Schaden am eigenen Auto verursacht - nicht im Straßenverkehr

 
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 13:31    Titel: Schaden am eigenen Auto verursacht - nicht im Straßenverkehr Antworten mit Zitat

Stellt Euch mal folgendes vor:

Elke, die Frau von Hans, besitzt ein Auto (Elke steht im Brief und im Schein als Eigentümerin). Dieses Auto ist vollkasko versichert. Diese Versicherung läuft aber auf Hans. Abgesehen davon haben Hans und Elke jeweils eine Privathaftpflicht.

Fall A:

Elke möchte (aus welchen Grund auch immer...) das Auto in der Garage verschieben. Dazu nimmt sie den Gang raus, löst die Handbremse und schiebt an dem Auto. Leider hat sie vergessen, die Tür zu schließen.

Deshalb kracht die Tür gegen die Innenseite der Garagenausfahrt und trägt einen erheblichen Schaden davon.


Fall B:

Wie oben, nur dass Hans den Schaden verursacht.


Nun meine Frage: Wäre das ein Schaden, den die VK zu tragen hätte, oder eher die HP des Verursachers? Könnten sich Probleme daraus ergeben, dass Elke und Hans verheiratet sind?

Bin schon auf Eure Meinungen gespannt...
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habe keine
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 14:39    Titel: Re: Schaden am eigenen Auto verursacht - nicht im Straßenver Antworten mit Zitat

Claudia S. hat folgendes geschrieben::


Wäre das ein Schaden, den die VK zu tragen hätte...
aber klar. Genau für solche Schäden hat man ja die Vollkaskoversicherung


Claudia S. hat folgendes geschrieben::

oder eher die HP des Verursachers?


wenn mit dem Kürzel "HP" die Privathaftpflichtversicherung gemeint sein soll: die wird hier keinesfalls leisten. Eigenschäden sind nicht Gegenstand der PHV ("Eigenschäden" sind solche, die sich der Versicherungsnehmer selbst zufügt oder die durch im Vertrag mitversicherte Personen verursacht werden). Außerdem: aisgeschlossen in der PHV sind Schäden, die der VN als (...) Führer eines KFZ durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht. Also treffen hier gleich zwei Ausschlusstatbestände zu.

Claudia S. hat folgendes geschrieben::

Könnten sich Probleme daraus ergeben, dass Elke und Hans verheiratet sind?


Das ist gut möglich. Es haben sich schon Leute aus weit geringen Anlässen scheiden lassen. Aber von Seiten des Versicherungsschutzes in der Vollkaskoversicherung gibt´s deswegen keine Probleme.
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Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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