Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.11.06, 14:02 Titel: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft?
Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Verbraucher K schließt auf der Straße einen Vertrag mit einem Telefon-Anbieter ab(Haustürgeschäft gem. § 312 BGB). Dabei wird er nicht über sein Widerrufsrecht (§ 355) belehrt. Eine Woche später erhält er ein Schreiben mit Widerrufsbelehrung, worin steht, dass K eine "Widerrufsfrist von 2 Wochen" hat, die "mit Erhalt dieser Belehrung beginnt".
Problem:
Da die Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgte, hat K in Wirklichkeit eine Widerrufsfrist von 1 Monat (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB)
Frage:
Ist deshalb die Belehrung nicht ordnungsgemäß (mit der Rechtsfolge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt)?
Anhaltspunkte:
Für Fernabsatzverträge schreibt § 312 c BGB vor, dass die Widerrufsbelehrung die Erfordernisse der Rechtsverordnung zu § 240 EG-BGB einhalten muss. Diese Rechtsverordnung enthält eine Muster-Widerrufsbelehrung, wonach der Unternehmer "1 Monat" in die Belehrung schreiben muss, wenn sie erst nach Vertragsschluss erfolgt. Die Angabe einer "2 Wochen"-Frist wäre hier falsch! So ein Urteil des Kammergerichts Berlin (http://www.internetrecht-rostock.de/kg-widerrufsfrist-Internetauktionshaus [Name geändert].htm)
Frage also. Gilt dieses Erfordernis auch für die Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften? _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.