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Verfasst am: 10.11.06, 12:31 Titel: KFZ-Verkauf jetzt Rechnung weil Auto kaputt
Folgendes Problem:
Person A hat am 28.10.2006 ein Auto verkauft. Verkaufspreis 2200 Euro.
Das Fahrzeug war vor dem Verkauf 1 Jahr lang vorrübergehend stillgelegt. Wurde also nicht bewegt. Als Person A sich zum verkauf entschlossen hatte, wurde der TüV komplett neu gemacht. Er kam einwandfrei durch, ohne mängel.
Als das Fahrzeug zum Verkauf stand, kam einen Tag danach Person B, und hatte interesse am fahrzeug. Person B lies den motor laufen und sah sich das auto an und meinte sie wolle das auto kaufen. Person B hat auch einen Vertrag von Person A unterschrieben in dem steht, das dies ein Privatverkauf ist und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und gekauft wie besichtigt.
Nun kam gestern ein Anruf von Person B und diese meinte das dass Fahrzeug jetzt seitdem sie es habe, gute 2 wochen, 2mal in die werkstatt musste. Einmal wegen Lambdasonde und einmal wegen einem Impulsgeber. Person B fragte Person A warum Person A dies nicht angegeben habe und Person A sagte zu Person B, was auch stimmt, das Person A dies nicht wusste, sonst hätte Person A dies angegeben oder reparieren lassen und das solche Reperaturen ja öfter mal unverhofft kommen. Nun möchte Person B von Person A die Reperaturkosten ersetzt bekommen, sonst wolle Person B rechtliche Schritte einleiten.
Was könnte Person A in diesem Fall tun? Die Rechnung bezahlen oder lieber die rechtlichen Schritte abwarten?
Liebe Grüsse
Zuletzt bearbeitet von kathi820 am 12.11.06, 07:49, insgesamt 5-mal bearbeitet
Außerdem betrifft dies das Verbraucherrecht. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Person A sollte abwarten. Zum einen ist sie Privatperson, zum anderen steht ja eigentlich alles im Vertrag, und schließlich sind die beiden Mängel Dinge, die wirklich auftreten können und nicht ersichtlich waren. Der Käufer müsste nachweisen, dass die Mängel beim Verkauf schon bestanden haben und verschwiegen wurden. IImpulsgeber könnte alles sein, aber defekte Lambdasonde hätte z.B. bei der AU auffallen müssen. Eine korrekte AU könnte ein schlüssiger Beweis dafür sein, dass die Sonde zu dem Zeitpunkt noch funktioniert hat.
Verkäufer A braucht sich keine Sorgen zu machen.
Denn beim Verkauf von Gebrauchtwaren von Privat an Privat kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden durch die Vertragsklausel "Gekauft wie besichtigt", so wie hier auch geschehen.
A könnte sich nur dann nicht auf diesen Ausschluss berufen, wenn der Käufer ihm eine arglistige Täuschung nachweisen kann. _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
Person A kann eine arglistige Täuschung ausschließen, denn das Fahrzeug wurde ein Jahr lang nicht bewegt und direkt nach der kompletten TÜV-Abnahme in den Verkauf von privat gegeben. Das Fahrzeug lief vor der Stilllegung einwandfrei.
Verfasst am: 13.11.06, 20:22 Titel: Ich hätte den Wagen nicht gekauft!
Das mit dem Stilllegen ist das Problem, besonders bei älteren Autos.
Wird ein Wagen einen längeren Zeitraum nicht gefahren so gibt es einen Haufen an Schäden,
Bremszylinder rosten und werden undicht, man kommt üben den TÜV,
Lambdasonde, Impulsgeber rostet , man kommt üben den TÜV, man hat aber darauf keinen Einfluss, man hätte den Wagen regelmäßig fahren sollen.
Kühler , Aluminiumkühler werden dünner und platzen, besonders die Heizungskühler.
Besonders teuer kommt aber die neue Zylinderkopfdichtung , diese weicht nämlich bei längeren Stillstandszeiten auf und wird undicht., so nach 5-10000km.
Besonders gemein ist aber, das bei hochwertigen Zylinderkopfdichtungen , diese bestehen ,zum Teil ,aus Edelstahl es zu elektrolytischen Abtragungen zwischen den Motorblock und Zylinderkopf kommt, weil das Edelmetall die Zylinderkopfdichtung ist uns somit der unedeler Teil der Motorblock ist, der zerstört wird, bis zum Totalschaden des Motors.
Mach dir keine Sorgen, wenn du als Privatmann verkauft hast, du auch kein heimlicher Händler ( machen gerne einige Personen, mit dem Satz<<<. Ich privat, nix garantie ,haben verkauft 30 autos nix kaputt, aber wenn kaputt ich schwager machen alles fertig,alles korett) bist , so ist der Haftungsausschluß rechtskräftig. Du steckst nicht im Motor.
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