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Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?

 
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RPS
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:06    Titel: Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag? Antworten mit Zitat

Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?

Firma X bauftragt RA Y mit der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 2001,00 € gegen Z. Z zahlt nach Mahnung durch X und durch Y nicht. Y beantragt Mahnbescheid. Z legt Widerspruch ein. Nun zahlt Z die Hauptforderung komplett, aber nicht die RA-Kosten und die Zinsen. Y klagt deswegen.

Muss der Klageantrag auf Freistellung von den RA-Kosten lauten?
Oder muss er als bezifferter KLageantrag Z wird verurteilt an X 265,99 € (1,3 Gebühr) zu bezahlen?
oder ist dies völlig egal?

Danke für alle Hinweise
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:15    Titel: Re: Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag? Antworten mit Zitat

RPS hat folgendes geschrieben::
Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?

Firma X bauftragt RA Y mit der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 2001,00 € gegen Z. Z zahlt nach Mahnung durch X und durch Y nicht. Y beantragt Mahnbescheid. Z legt Widerspruch ein. Nun zahlt Z die Hauptforderung komplett, aber nicht die RA-Kosten und die Zinsen. Y klagt deswegen.

Muss der Klageantrag auf Freistellung von den RA-Kosten lauten?
Oder muss er als bezifferter KLageantrag Z wird verurteilt an X 265,99 € (1,3 Gebühr) zu bezahlen?
oder ist dies völlig egal?

Kommt - u.a. - darauf an, ob X die Anwaltsrechnung an Y schon bezahlt hat (dann Zahlungsanspruch gegen Z) oder nicht (dann Freistellungsanspruch).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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