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Verfasst am: 14.11.06, 12:06 Titel: Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?
Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?
Firma X bauftragt RA Y mit der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 2001,00 € gegen Z. Z zahlt nach Mahnung durch X und durch Y nicht. Y beantragt Mahnbescheid. Z legt Widerspruch ein. Nun zahlt Z die Hauptforderung komplett, aber nicht die RA-Kosten und die Zinsen. Y klagt deswegen.
Muss der Klageantrag auf Freistellung von den RA-Kosten lauten?
Oder muss er als bezifferter KLageantrag Z wird verurteilt an X 265,99 € (1,3 Gebühr) zu bezahlen?
oder ist dies völlig egal?
Verfasst am: 14.11.06, 13:15 Titel: Re: Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?
RPS hat folgendes geschrieben::
Klageantrag: Freistellung oder Zahlungsantrag?
Firma X bauftragt RA Y mit der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 2001,00 € gegen Z. Z zahlt nach Mahnung durch X und durch Y nicht. Y beantragt Mahnbescheid. Z legt Widerspruch ein. Nun zahlt Z die Hauptforderung komplett, aber nicht die RA-Kosten und die Zinsen. Y klagt deswegen.
Muss der Klageantrag auf Freistellung von den RA-Kosten lauten?
Oder muss er als bezifferter KLageantrag Z wird verurteilt an X 265,99 € (1,3 Gebühr) zu bezahlen?
oder ist dies völlig egal?
Kommt - u.a. - darauf an, ob X die Anwaltsrechnung an Y schon bezahlt hat (dann Zahlungsanspruch gegen Z) oder nicht (dann Freistellungsanspruch). _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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