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Falsche Rechnung erhalten und keiner ist zuständig ;o)

 
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Kathrin_Lena
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 10:20    Titel: Falsche Rechnung erhalten und keiner ist zuständig ;o) Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Herr B schliesst einen Mobilfunkvertrag ab, in der Leistungsbeschreibung heisst es eindeutig das das Handy welches Herr B sich herausgesucht hat zusammen mit dem Vertrag 19 Euro kostet. Im ersten Monat erhält Herr B eine normale Rechnung bei der weder die 19 Euro noch die vereinbarten 9,99 Versandpauschale auftauchen. Im zweiten Monat sieht sich Herr B seine aktuellen Re-daten online an und stellt fest dass hier für das Handy 249 Euro berechnet werden sollten auszgl einer Rückerstattung von 50 Euro, wobei das Handy dann auf 199 Euro anstatt 19,99 käme. Die Telgesellschaft erklärt Herrn B man könne nur schriftlich Kontakt suchen, Herr B erhält aber keinerlei Antworten. Nun steht diese offene Re bald ins Haus. Kann die Gesellschaft Herrn B den Anschluss abstellen wenn er die 199Euro einfach nicht bezahlt? Das der Betrag falsch ist, ist überall in den Vertragsdaten zu erkennen.
Was kann Herr B tun!?
Vielen Dank
Kathrin_LEna
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin-Lena,

Herr B könnte dem Mobilfunkanbieter nochmals per Einschreiben-Rückschein darauf aufmerksam machen, dass durch die zweite Rechnung eine Leistung erwartet wird, die nicht dem Vertrag entspricht. Herr B sollte den Vertrag in Kopie und die falsche Rechnung in Kopie beilegen. Hierbei könnte Herr B dem Anbieter eine Frist setzen (ca. 2 Wochen), bis wann diese Ihre überhöhte Forderung zurücknehmen sollen. Er kann weiterhin darauf aufmerksam machen, dass nach Verstreichen dieser Frist sein Anwalt sich der Sache annimmt.

Wenn die Frist verstreicht, den Anwalt beauftragen.

Grüße
KurzDa
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Er kann weiterhin darauf aufmerksam machen, dass nach Verstreichen dieser Frist sein Anwalt sich der Sache annimmt.

Wenn die Frist verstreicht, den Anwalt beauftragen.
Auch wenn ich um die prekäre Situation vieler Anwälte weiß und ihnen daher jedes Mandat gönne: warum sollte in diesem Fall ein Anwalt beauftragt werden? Geschockt Mobilfunkgesellschaft anschreiben (erstmal mit normalem Brief), auf Fehler in der Rechnung hinweisen und mitteilen, daß man den der Gesellschaft zustehenden Rechnungsbetrag fristgerecht überweisen wird. Antwort und korrigierte Rechnung erbitten. Kommt nix bzw. eine Mahnung, kann man immer noch mit Einschreiben arbeiten.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kathrin_Lena
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:57    Titel: Danke, aber kann das Unternehmen... Antworten mit Zitat

...eigentlich auch verlangen dass der hohe/falsche Rechnungsbetrag erst mal bezahlt werden muss und dann ggf. eine Gutschrift erfolgt.
Herr B hat die hohe Summe leider nicht und fürchtet dass wg dem Rückstand sein Telefonanschluss gesperrt wird.
Kann sowas passieren!?
DAnke
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klav
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zu hohe Gesamt-Summe nicht bezahlen.
Unstrittige Rechnungsposten gem. Ziel ausgleichen.
Schließung des Accounts (mit Zusatzkosten) sollte nur bei kompletter Nicht-Zahlung eintreten.

Restlich nicke ich zustimmend in Richtung _Biber_...
_________________
ihr nullen
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