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Verfasst am: 12.11.06, 16:22 Titel: Vertragslaufzeiten und fristgerechte Kündigung
Hallo,
folgender Fall:
Person A schließt einen einjährigen Vertrag mit einem Mediendienstleister ab und bezahlt zum Beginn des Vertrages für ein Jahr die Gebühren.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht
"sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird".
In einem Überblick der Vertragsdaten von Person A sind dazu zwei relevante Daten aufgeführt:
Abonnementbeginn: 24.09.2005
Ende der Mindestlaufzeit: 30.09.2006.
Person A hat den Vertrag schriftlich gekündigt, und zwar sechs Wochen vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit. Das Schreiben lag laut Rückschein am 18.08.2006 beim Mediendienstleister vor.
Der Mediendienstleister steht auf dem Standpunkt, dass der Vertrag sechs Wochen vor Ablauf eines Jahres nach dem im Schreiben aufgeführten Abonnementbeginn hätte gekündigt werden müssen und bezeichnet die Kündigung von A als nicht fristgerecht, womit sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr verlängert.
Auf der Basis welchen Datums, insbesondere mit Hinblick auf der im Vertrag aufgeführten Fristensetzung, wird das korrekte Kündigungsdatum berechnet?
Auf der Basis welchen Datums, insbesondere mit Hinblick auf der im Vertrag aufgeführten Fristensetzung, wird das korrekte Kündigungsdatum berechnet?
Nennen Sie die Paragraphen auf die sich ihre Begründung stützt.
Da es sich hier um eine vertragliche Kündigungsfrist handelt, braucht man keine Paragraphen.
Die Kündigungsfrist wurde explizit vereinbart: 6 Wochen vor Vertragsende. Der Vertrag endet am 30.09.2006. Also ist die Kündigung, die am 18.08. dem Vertragpartner zugegangen ist, fristgerecht.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.11.06, 17:35 Titel: Re: Danke
Homeworld hat folgendes geschrieben::
dann wird Herr A wohl das fünfte Einschreiben abschicken um seine vertragsgemäßen Rechte einzufordern.
Warum? Wenn Herr A sich sicher ist, daß die Angaben stimmen, kann er problemlos auf Brief oder Fax ausweichen: er hat fristgerecht gekündigt, damit ist für ihn das Thema ansich erledigt. Wenn der Dienstleister anderer Meinung ist, muß er aktiv werden und beweisen - und solange kein Mahnbescheid kommt, kann Herr A ansich völlig ruhig bleiben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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