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Verfasst am: 12.11.06, 11:43 Titel: Gewährleistung bei zerkratzten Brillengläsern
Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
A kauft beim Optiker B Brillengläser aus Kunststoff für ca. 400 EUR. Die Brillengläser haben schon nach kürzester Zeit (sagen wir 4 Monate) viele Kratzer durch die Reinigung erfahren wodurch sich bereits Spiegelungen und Fokussierprobleme ergeben. Ein Blick auf die vorher jahrelang getragenen Kunststoffgläser ergibt, dass dort nicht ein Kratzer vorhanden ist womit die Vermutung naheliegt, dass A von B Billigware angedreht wurde da sich am Verhalten des A gegenüber seinen Brillengläsern nichts geändert hat.
Meine Frage: wie sieht es mit der Gewährleistung bei Brillengläsern aus? Reinigen muss man die Brille ja immer wieder mal, aber zerkratzt werden sollte sie dadurch nicht wenn man nicht gerade Schmiergelpapier benutzt. Das heisst die Brille wurde völlig normal genutzt.
Hat A hier Anspruch auf Behebung des Mangels? (neue Gläser oder sonstiges)
Hat A hier Anspruch auf Behebung des Mangels? (neue Gläser oder sonstiges)
Scheinbar eignen sich die Gläser nicht zur gewöhnlichen Verwendung, die man von Brillengläsern erwarten kann. Deshalb würde ich schon von einem Sachmangel ausgehen.
Da seit Kauf noch keine 6 Monate verstrichen sind, muss A gemäß § 476 BGB nur den Sachmangel beweisen, nicht jedoch, dass dieser schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Ist eine Sache sachmangelhaft, so stehen dem Käufer die Rechte aus § 437 BGB zu. Er kann also gemäß § 439 BGB:
1. Nachbesserung verlangen (wird hier faktisch nicht möglich sein)
2. Neulieferung verlangen (also ein paar neue Gläser)
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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