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Stromerhöhung durch Mehrwertsteuererhöhung

 
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Maddie
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Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 10:36    Titel: Stromerhöhung durch Mehrwertsteuererhöhung Antworten mit Zitat

Durch die Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 werden viele Stromanbieter, so auch meiner, die 3 %-ige Erhöhung an die Verbraucher weitergeben. Laut § 5 Abs. 2 StromGVV sind die Stromanbieter verpflichtet, Preisänderungen dem Kunden brieflich mitzuteilen. Gilt dies auch dann, wenn die Preise gleich bleiben und nur die Mehrwertsteuer erhöht werden? Was ist mit Verträgen, die vor dem 13.07.2006 geschlossen worden (vor Inkraftreten des neuen § 5 Abs. 2 StromGVV)? Müssen auch diese Kunden angeschrieben werden?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 10:46    Titel: Re: Stromerhöhung durch Mehrwertsteuererhöhung Antworten mit Zitat

Maddie hat folgendes geschrieben::
Durch die Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 werden viele Stromanbieter, so auch meiner, die 3 %-ige Erhöhung an die Verbraucher weitergeben. Laut § 5 Abs. 2 StromGVV sind die Stromanbieter verpflichtet, Preisänderungen dem Kunden brieflich mitzuteilen. Gilt dies auch dann, wenn die Preise gleich bleiben und nur die Mehrwertsteuer erhöht werden? Was ist mit Verträgen, die vor dem 13.07.2006 geschlossen worden (vor Inkraftreten des neuen § 5 Abs. 2 StromGVV)? Müssen auch diese Kunden angeschrieben werden?



Ich denke nicht. Die Erhöhung hat ja nicht der Stromanbieter zu vertreten...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 13.11.06, 12:00    Titel: Re: Stromerhöhung durch Mehrwertsteuererhöhung Antworten mit Zitat

Maddie hat folgendes geschrieben::
Laut § 5 Abs. 2 StromGVV sind die Stromanbieter verpflichtet, Preisänderungen dem Kunden brieflich mitzuteilen.
Wo haben Sie das denn her? Geschockt
§ 5 II StromGVV hat folgendes geschrieben::
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, die Änderungen am Tage der öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Im übrigen bleiben die Preise m.E. eben nicht gleich - für den Endverbraucher ist allein der Endpreis (= incl. MWSt.) maßgeblich, so daß der Anbieter so verfahren muß wie oben geschildert.
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Maddie
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Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nie neue Fassung des § 5 Abs. 2 StromGVV. Sie unter Bundesrat-Drucksachen.

Im § 5 Abs. 2 steht ja "Änderungen der Allgemeinen Preise", da steht nichts von Netto- oder Bruttopreisen. Aber dass für den Endverbraucher nur der gesamte Preis relevant ist, ist ein Argument.

Wie sieht es dann mit Altverträgen aus, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden? Fallen die dann auch unter den neuen § 5?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also, unter meiner Fassung steht ganz unten 'Der Bundesrat hat zugestimmt'. Aber vielleicht findet ja noch jemand den (end)gültigen Gesetzestext, um sämtliche Klarheiten zu beseitigen. Wenn meine Fassung richitg ist, hat sich die Frage nach den Altverträgen erledigt... Winken
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Maddie
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Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue Fassung ist am 08.11.2006 in Kraft getreten (Quelle)
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft ja auch § 29 UStG weiter....


Gruß

der Petz
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Na prima, in dem Link steht doch auch was über die Gültigkeit. Winken
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 19:51    Titel: Re: Stromerhöhung durch Mehrwertsteuererhöhung Antworten mit Zitat

o.T.


Maddie hat folgendes geschrieben::
die 3 %-ige Erhöhung an die Verbraucher weitergeben.


Hallo,

wenn man kleinlich sein will, sind das keine 3% sondern 2,5862% Erhöhung. Verlegen

Gruß

DonRWetter
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