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Verfasst am: 13.11.06, 21:58 Titel: Re: unerlaubte Titel von Gesellschaftern einer GbR
dog-goes hat folgendes geschrieben::
weiß jemand Bescheid ob es Gesellschaftern einer GbR erlaubt ist sich als Chief Operating Officer auf Vis-Karten und Webpages zu bezeichnen?
Ich dachte diese Titel dürfen nur von AG / Inc Vorständen benutzt werden
Die Bezeichnung "Chief Operating Officer" ist nicht gesetzlich geschützt. Ein jeder Gesellschafter einer kleinen GbR darf sich so nennen, wenn er sich im Geschäftsverkehr unbedingt der Lächerlichkeit preisgeben will. (Man kann als Berufsbezeichnung auf die Visitenkarte schließlich auch "Gott" schreiben. Allerdings darf man sich nicht wundern, wenn Geschäftspartner einen dann für nicht ganz voll nehmen.)
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