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Bei Versandhandel gehe ich mal von abgepackten Lebensmitteln aus.
A muss bei der Gemeindeverwaltung das Gewerbe anmelden. Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt der Überwachung der Lebensmittelaufsichtsbehörde. Ansonsten sehe ich aus der Fragestellung keine Erlaubnispflichten.
A sollte sich intensiv mit dem Lebensmittelrecht beschäftigen.
Eine Frage hätte ich allerdings, rein interessehalber: wer kauft online Lebensmittel? Gibt es dafür tatsächlich einen Markt? Was es nicht alles gibt!
wer kauft online Lebensmittel? Gibt es dafür tatsächlich einen Markt?
Für bestimmte Pilze schon... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Es gibt Online-Shops die verpackte Lebensmittel verschicken. Bei Ware die gekühlt werden muss wird Trockeneis dabei gepackt, damit es gekühlt zum Kunden ankommt.
Zudem gibt es auch meist gute Versandhandel die Lebensmittel verschicken die genauso gut ist, wie im Supermarkt halt meist billiger.
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