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Zwangsversteigerung Grundschuldzinsen

 
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ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 11:34    Titel: Zwangsversteigerung Grundschuldzinsen Antworten mit Zitat

Hallo, habe mal eine allegmeine Frage.

A hat 3 Darlehehen von 3 verschiedenen Banken.

Ein Gläubiger hat die Zwangsversteigerung angeordnet.

Die Grundschuld lautet über € 68.000,--(2.Rang). Das Darlehen knapp € 100.000,--.
Die GS ist verzinst mit 15 % und wurde im Jahr 2000 eingetragen.
Das Darlehen wurde im Februar 2006 gekündigt, die Zwangsversteigerung im September beantragt.

Mittlerweile ist die Wohnung aber frei verkauft worden.

Wieviel Grundschuldzinsen kann die Bank geltend machen?

Danke mal. Gruß Micha
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank darf -aus der Grundschuld- die zwischen Kündigung und Geldeingang tatsächlich angefallenen Zinsen, maximal jedoch 15 % geltend machen (neben der Hauptforderung und wahrscheinlich auch noch abgesicherten Nebenkosten).
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ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Würde das also bedeuten, das die Bank A die gesamten 100.000,-- geltend machen kann+Zinsen?

Kann die Bank die Freigabe der GS verweigern wenn nicht die gesamten € 100.000 fließen? Obwohl die GS nur über € 68000,-- lautet?

Das wäre doch eine erhebliche Benachteiligung der nachrangigen Gläubiger, die hätten doch fast keine Chance an ihr Geld zu kommen.

Vielen Dank und viele Grüße
Micha
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ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal was:

Die Bank hat die GS im Jahre 2000 eingetragen zur Sicherung eines Immobiliendarlehens.
Die Zweckerklärung des Darlehens ist der GS klar zugeordnet.

Folgender Fall:

Im Jahre 2002 gibt die Bank ein weiteres Darlehen, das eigentlich ein Blanko Darlehen ist.

Aber nehmen wir mal an die Bank würde folgendes in den Blankodarlehensvertrag schreiben:

Sämtliche...... Grundpfandrechte .... können zur Sicherung dieses kredits mitverwendet werden.

Ist diese neue Zweckerklärung, die ganz allgemein formuliert ist, gültig?
Danke
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, hier besteht ein Mißverständnis. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Rang 1: GS über 100.000 € mit 2 % Zinsen und 10 % Nebenkosten
Rang 2: GS über 68.000 € mit 15 % Zinsen und 20 % Nebenkosten
Rang 3: GS über 50.000 € mit 20 % Zinsen und 20 % Nebenkosten

Darlehen1: Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung: 90.000 €, Zinsen seit Kündigung: 1 Jahr mit Zinssatz 6 % (= 5.400 €), Nebenkosten 11.000 €
Darlehen2: Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung: 68.000 €, Zinsen seit Kündigung: 1 Jahr mit Zinssatz 6 % (= 4.080 €), Nebenkosten 2.000 €
Darlehen3: Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung: 60.000 €, Zinsen seit Kündigung: 1 Jahr mit Zinssatz 5 % (= 3.000 €), Nebenkosten 5.000 €

Erlös bei Versteigerung: 200.000 €, Kosten des Verfahrens: 10.000 €. Zu verteilen sind also 190.000 €.

Der erste Rang bekommt:
- Hauptforderung 90.000 € (Forderung, maximal 100.000 €)
- Zinsen 1.800 € (nur 2 % statt der tatsächlichen Forderung, da nur 2 % eingetragen waren)
- Nebenkosten: 10.000 € (maximal 10 % der GS-Summe, auch wenn mehr angefallen ist)

Summe: 101.800 €

Verbleibt für die beiden nachrangigen: 88.200 €

Der zweite Rang bekommt:
- Hauptforderung 68.000 € (Forderung, maximal 68.000 €)
- Zinsen 4.080 € (die tatsächliche Forderung, nicht die 15 %, die eingetragen waren)
- Nebenkosten: 2.000 € (die tatsächliche Forderung, nicht die 15 %, die eingetragen waren)

Summe: 70.080 €

Verbleibt für die letzten nachrangigen: 18.120 €
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ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

vielen Dank, jetzt habe ich es verstanden.
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